USK: Generelles Verbot von Hakenkreuzen in Games ist Geschichte
Ab sofort ist es nicht mehr komplett ausgeschlossen, dass ein Computerspiel in Deutschland eine normale Alterseinstufung bekommt, wenn Hakenkreuze oder andere eigentlich verbotene Symbole in ihm vorkommen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat heute eine entsprechende Umstellung im Prüfverfahren bekannt gegeben.
Bisher wurde der § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) im Bereich der Computerspiele sehr streng ausgelegt: Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden komplett aus dem Bereich verbannt, was dazu führte, dass diverse Games die beispielsweise im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges angesiedelt waren, hierzulande nur auf den Markt kommen konnten, wenn sie grafisch entschärft wurden.
Eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde macht nun aber eine neue Praxis bei der USK möglich. Hier kann die Sozialadäquanzklausel des Gesetzes jetzt ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese gestattet die Verwendung entsprechender Symbole, wenn dies beispielsweise in der Kunst oder der Wissenschaft der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Aus diesem Grund waren beispielsweise Filme im entsprechenden Kontext bisher machbar.
Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen nach § 86 a StGB hat sich nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe zukünftig auch immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Spielefans können sich nun aber darauf freuen, in vielen Fällen auch hierzulande das internationale Original erwerben zu können.
Eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde macht nun aber eine neue Praxis bei der USK möglich. Hier kann die Sozialadäquanzklausel des Gesetzes jetzt ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese gestattet die Verwendung entsprechender Symbole, wenn dies beispielsweise in der Kunst oder der Wissenschaft der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Aus diesem Grund waren beispielsweise Filme im entsprechenden Kontext bisher machbar.
Kein genereller Freifahrtschein
"Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist", erklärte Wolfang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz.Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen nach § 86 a StGB hat sich nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe zukünftig auch immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Spielefans können sich nun aber darauf freuen, in vielen Fällen auch hierzulande das internationale Original erwerben zu können.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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