Ausgetrickst: WLAN-Störerhaftung weg - Abmahnungen aber nicht

Noch in dieser Woche soll die Neufassung des Telemediengesetzes (TMG), mit der der Betrieb freier WLANs endlich ohne größere juristische Risiken möglich werden soll, durch den Bundestag gehen. Was da von den Regierungsparteien bereits gefeiert aber ... mehr... Wlan, Kaffee, Starbucks, Café Wlan, Kaffee, Starbucks, Café Karsten Seiferlin (CC BY-SA 2.0)

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Dann hoffen wir mal auf die Konsequenz... nämlich der Leute, die zwar gerne einen Hotspot betreiben würden, es aber auch zukünftig nicht tun werden, weil einfach die Sicherheit für den Betreiber nach wie vor nicht da ist... Es nützt nichts, wenn die Störerhaftung weg fällt, sich aber miese Abzock-Anwälte weiter bereichern können, wo soll das enden? Ziel ist es ja, mehr freue WLAN Zugänge in Deutschland zu schaffen... Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, muss man spätestens in ein paar Jahren nachbessern, wenn man nicht noch mehr hinter her hinken möchte, als man es ohnehin in Deutschland in diesem Bereich schon tut... Man kann eben nur darauf hoffen, dass es durch die Gesetzesänderung trotzdem zunächst nicht mehr freies WLAN geben wird...
 
Ich werde sicher keinen Hotspot betreiben! Dann würden mir ja die anderen meine Bandbreite wegnehmen! Und bevor jemand fragt: Mehr als 16 m/bits ist derzeit nicht drin, Modernisierung laut Telekom nicht mal beabsichtigt. Private Hotspots kann es meiner Meinung nach nur geben, wenn die Breitbandversorgung verbessert wird.
 
@regulator: Naja, das ist auch nur gedacht für solche wie Cafe Betreiber, Büchereien und so weiter. Die Änderung des Gesetzes hatte NIE den privaten HotSpot in der Beachtung!
 
@Scaver: nö...das soll für jedes private netz gelten...wie's aussieht, kann man aber wohl gleich den rechtsschutz mitbestellen...die anwälte gewinnen also auf die eine oder andere art immer...
 
@Rulf: Rechtsschutz beinhaltet leider nicht Urheberrecht bzw. Filesharing. Oder gibt es inzwischen welche die Internetrecht und Urheberrecht beinhalten und dann auch wirklich die Kosten übernehmen und auch seriös/bekannt sind?
 
@HellsDelight: Natürlich gibt es die und das schon ewig. Du musst beachten, dass Rechtsschutzversicherungen immer eine Art Baukastenprinzip ist und in der Regel aus den Grundbausteinen Privat-, Verkehrs-, Berufs- und Wohnrechtsschutz.
Internet und Urheberrecht sind grundsätzlich in der Privatrechtsschutz enthalten. Damit sie nicht enthalten sind, muss sie explizit in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen sein und nicht explizit als enthalten aufgeführt (Privat umfasst grundsätzlich alle Rechte nach dem BGB!).

Früher gab es mal welche, die das ausgeschlossen haben, aber das dürfte schon lange her sein. Meine RS habe ich fast 10 Jahre und da ist es enthalten.
Und das von der DEURAG (www.deurag.de) und die gehört zur großen SIGNAL Iduna Gruppe.
 
@Scaver: Ok, vor ein paar Jahren hatte ein Freund mal einen Fall und da wollte ich auch eine Rechtsschutzversicherung bei der Allianz abschließen. Die sagten mir damals zumindest das sie kein Internetrecht Angebot haben bzw. Filesharing da nicht rein fällt. Bin ich nicht mehr up-to-date :)
Hatte vorhin dann gegoogelt aber nur "fadenscheinige" Angebote gefunden. Also zumindest nichts auf Anhieb von den "Top Playern" der Versicherungen gefunden.
Aber auch wenns enthalten ist gibt es hier welche wo sie dann auch wirklich gezahlt haben?
 
@Rulf: Ja, es gilt auch für private Netze. Das war aber nicht der Grund für die Änderung. Der Grund waren öffentliche HotSpots in Cafes, Büchereien und Co.! Die gab es ja schon und wegen der Störhaftung wurden sie weitgehend wieder abgeschafft... und das kostete diesen Betreibern Kundschaft.
 
@Rulf: Natürlich gilt das Gesetz für jede Person, aber das Ziel ist nicht, dass jede Privatperson sein Netz öffnet (auch wenn das theoretisch möglich wäre). Ziel ist, dass öffentliche Einrichtungen/Geschäfte/Hotels einfacher die Leute ins Netz lassen ohne großartige Identifizierung desjenigen.
 
@regulator: es gibt schon provider, wo der kunde garnicht mehr gefragt wird...die kriegen dann verdongelte zwangsrouter, wo sich das wlan garnicht mehr abstellen läßt und bleiben auf den strom- und evtl abmahnkosten sitzen...
 
@Rulf: Das mit den Zwangsroutern hat sich ja ab August glücklicherweise erledigt!
 
@Rulf: der Punkt mit den Abmahnkosten stimmt nicht. Die User surfen über diese öffentlichen Provider Hotspots nicht mit deiner IP Adresse sondern über eine gesonderte und werden über ihren login durch den Provider eindeutig identifiziert.
 
@terminated: Außerdem nutzen die m. W. Extra-Bandbreite, so dass der Anschlussinhaber natürlich seinen vollen Durchsatz zur Verfügung hat.

Lediglich die exorbitant hohen Stromkosten, die so ein Router mit seinem 5000-Watt-Netzteil verursacht, bekommt man nicht erstattet. (Aber dass sich selbst darüber noch tierisch aufgeregt wird, ist bei dieser immer unsozialer und immer weniger zum Teilen bereiten Gesellschaft voller Egoisten ja kein Wunder.)

Dieser Rulf verbreitet aber auch immer ein Zeugs...
 
Sie haben es also wieder verbockt. Haben die Lobbyisten wieder ein schönes Sümmchen locker gemacht um alles im Sinne des Volkes zu Regeln.
Warum nur werde ich nie mehr in meinem Leben CDU oder SPD wählen?
Ratet mal......
 
@Trabant: Was erwartest Du? Man darf Abmahnungen und Co. nicht verbieten. Das wäre aktuell illegal. Dann müssten noch etliche Gesetze mehr und auch die Verfassung geändert werden.
Das Problem hier ist, wie in vielen anderen Bereichen auch, dass Abmahnungen grundsätzlich verschickt werden dürfen. In einigen Bereichen sind sie maximal gedeckelt.
Das gute: Es gibt dann keine Rechtsgrundlage mehr für die Abmahnung, so dass sie vor keinem Gericht durchkommen dürfte. Bisher beriefen diese Abmahnungen sich eben auf das nun geändert Gesetz und fällt somit weg.
Das einzige Problem... wenn betroffene dann doch zahlen, weil sie es nicht besser wissen oder als gewerblicher Anbieter so doof sind und keine berufliche Rechtsschutzversicherung haben!
Und ganz ehrlich... denen geschieht es dann sogar Recht, für Doofheit bestraft zu werden.

Wenn aber die Betroffenen nicht nachgeben, wird sich das Problem bald von alleine lösen.
 
@Trabant: du kannst alles wählen, solange es keine dumpfbacken von der npd & afd sind, denn da hört der spaß auf
 
@Trabant: Stichwort Lobby - die regieren unser Land. Komischerweise gibts freie WLAN's überall auf der Welt. Deutschland ist dahingehend ein Entwicklungsland. Wer hat's erfunden? Die Juristen :)
 
Zu früh gefreut, nix ist mit "Internet Leersaugen", es bleibt alles so wie es ist/war nur mit Schöneren Worten Umrahmt.

Es bewahrheitet sich immer wieder, wir werden von Beamten und Anwälten regiert (ca. Dreiviertel der Parlamente), für wen die NICHT "Arbeiten" dürfte den meisten klar sein

Wie sagt man so schön, "die Hoffnung stirbt zuletzt", bis dahin sind es aber noch sehr viele kleine Beinah-Tode!
 
@Gast11962: Es ändert sich doch etwas. Es gibt für die Abmahnungen keine Rechtsgrundlage mehr. Probleme gibt es nur wenn... siehe o3:re1
 
@Scaver: Ja du hast Recht, irgendwann in vielen Jahren wird ein Gericht letztendlich feststellen, ob man als WLAN Anbieter eine Strafbewerte Unterlassungserklärung abgeben muss oder nicht.
Die Frage ist nur, ob wir jemanden finden der die Nerven und das Geld hat das für uns auszufechten, auf Biegen und Brechen über Jahre alle Instanzen durch zu klagen, in der Hoffnung das Recht haben und auch kriegen ein und das selbe ist?

Ich wünsche mir Ehrlich das du Recht behältst, nur nützt es mir im Moment nichts!
 
@Gast11962: Ich sehe diese Problematik durchaus auch.
Aber das gab es schon oft in vielen Rechtsbereichen. Und wie man als Beispiel an der VDS oder der Porno Abmahnwelle sehen kann, kann es sich lohnen!
 
Mit anderen Worten, freies WLAN stirbt schon ab. bevor es überhaupt aufblüht...
 
Alles wie gehabt, der user ist nach wie vor der Dumme.
 
@Robert175: ja...er wird mit juristischen tricks in eine falle gelockt und die provider profitieren...die bauen ihr netz auf kosten der kunden aus...
 
Na Gott sei Dank! Eine komplette Abschaffung der Haftung hätte ja auch das Ende der Film- und Musikindustrie bedeutet. Nie wieder Filme! Stell sich das mal einer vor!

Wer Ironie findet, darf sie behalten. -.-
 
und hier noch etwas ausführlicher http://www.internet-law.de/2016/05/neue-mogelpackung-zur-w-lan-stoererhaftung.html
 
@Lastwebpage: Die Änderung ergibt doch überhaupt keinen Sinn, im Gesetz stand doch nie etwas von kabelgebunden (sonst wären Mobilfunkanbieter auch überhaupt nicht in der Lage Datentarife anzubieten). Es hat sich überhaupt gar nichts geändert. Auch sollte man das Wort Dienstanbieter beachten, denn das Bereitstellen eines kostenlosen Gastzugangs macht eine Privatperson bestimmt noch nicht zu einem Dienstanbieter (Hotels, Gaststätten und Verkehrsbetriebe fallen schon eher darunter und für diese Gruppe sollte die Änderung kommen).
 
@otzepo: Das Gesetzt ist da leider nicht wirklich präzise, was den Begriff 'Dienstanbieter' angeht:

Im Sinne dieses Gesetzes [...] ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt [...]

Somit wäre da auch eine natürliche 'private' Person ein 'Dienstanbieter', sobald diese einen privaten kostenlosen WLAN Hotspot betreibt. Und die Änderung im Gesetz stellt das eigentlich nur klar. Damit ergibt sich aber zwangsläufig das Problem, dass ebendiese privaten Personen jetzt als Zugangsanbieter behandelt werden können und unterliegen somit den gesetzlichen Regelungen und weitestgehend der Rechtssprechung der gewerblichen Zugangsanbieter. Und zu allem Überfluss bleibt damit dann auch die Haftungsbeschränkung unberührt, da diese Änderungen ja vorsorglich gestrichen wurden.
 
@otzepo: Das Problem ist auch ein formal rechtliches. Die CDU/SPD hat sich schon etwas dabei gedacht, und was die sich da so gedacht haben ist noch nicht mal so ganz verkehrt, siehe PDF Datei->Begründung bzw. Kommentare. Das Dumme bei der Sache ist bloß, dass der BGH schon bei etlichen Gesetzen gesagt hat, "Was ihr da so im Anhang eines Gesetzes schreibt ist zwar ganz nett, es interessiert uns aber eigentlich überhaupt nicht." Für Gerichte, und in diesem Fall auch Abmahnanwälte, ist, selbst wenn Zweifel bei der Auslegung bestehen, einzig und allein der Gesetzestext maßgebend.
 
Alles falsch.
Für den Anwender (Anschlussinhaber) ändert sich schon was. Denn dieser kann nun nicht mehr belangt werden.
Dafür müssten die Abmahner nun die Provider verklagen. Ich glaube aber nicht dass Konzerne wie Telekom oder Vodafone sich das gefallen lassen.
ich habe hier auch einen WLAN-HotSpot der durch den Provider aufgeschaltet ist. Auf diesen Datenverkehr habe ich absolut null Einfluss. Der taucht micht mal im Routerlog auf. Einzige Möglichkeit wäre, den Router auszuschalten.

Was die meisten Abgemahnten aber selbst verursachen: Kaum einer wehrt sich gegen diese Abzocker und zahlt lieber tausend Euro. Ich hatte auch schon Probleme mit Abmahnern - und bisher alle in die Tonne getreten. Notfalls mit einer negativen Feststellungsklage. Wirkt Wunder.
 
Politiker... was hat man auch erwartet? Dieser faule Kompromiss ist für die Fische...
Aber als Ausgleich für diesen Schildbürgerstreich werden ja jetzt alle Prepaid-SIM Besitzer registriert - ist ja auch schon was. Vermutlich war's schon etwas zu heiß im Parlament MUAHAHA.
 
hmm...nun ja is doch quasi eh egal, da aktuell nicht abgegebene Unterlassungserklärungen nur in ca. 5-10 % der Fälle "durchgeklagt" werden. oder? Würde so was nie einfach so unterschreiben und abgeben. Sollen sie es sich doch holen...die Herren Rechteinhaber und Abmahnanwälte...
 
Dann bleibt mein Gastzugang weiterhin das, was er bislang ist - verschlossen für jedermann! Gibt es keine potentiellen Abmahnfallen, gibt es einen offenen Gastzugang; gibt es weiterhin Abmahnfallen, bleibt der Gastzugang verschlossen - so einfach ist das!
 
freifunk.net, wie oft denn noch. ;-)
 
Wenn ich so etwas betreiben wollte würde ich es eh in Koorperation mit der Telekom machen Vorbild McDonalds zwischen 30 Minuten und 2 Stunden nach vorheriger Registrierung mit der Handy Nummer oder mittels vorhandener Telekom Hot Spot Flat Nutzbar.
Vodafone bietet auch so etwas nur gibt es solche Zugänge fast nirgends.
Aber Privat würde ich eher das WLan abschaffen bevor ich meinen Zugang frei gebe.
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