Ausgetrickst: WLAN-Störerhaftung weg - Abmahnungen aber nicht
Noch in dieser Woche soll die Neufassung des Telemediengesetzes (TMG), mit der der Betrieb freier WLANs endlich ohne größere juristische Risiken möglich werden soll, durch den Bundestag gehen. Was da von den Regierungsparteien bereits gefeiert aber ... mehr...
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Internet und Urheberrecht sind grundsätzlich in der Privatrechtsschutz enthalten. Damit sie nicht enthalten sind, muss sie explizit in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen sein und nicht explizit als enthalten aufgeführt (Privat umfasst grundsätzlich alle Rechte nach dem BGB!).
Früher gab es mal welche, die das ausgeschlossen haben, aber das dürfte schon lange her sein. Meine RS habe ich fast 10 Jahre und da ist es enthalten.
Und das von der DEURAG (www.deurag.de) und die gehört zur großen SIGNAL Iduna Gruppe.
Hatte vorhin dann gegoogelt aber nur "fadenscheinige" Angebote gefunden. Also zumindest nichts auf Anhieb von den "Top Playern" der Versicherungen gefunden.
Aber auch wenns enthalten ist gibt es hier welche wo sie dann auch wirklich gezahlt haben?
Lediglich die exorbitant hohen Stromkosten, die so ein Router mit seinem 5000-Watt-Netzteil verursacht, bekommt man nicht erstattet. (Aber dass sich selbst darüber noch tierisch aufgeregt wird, ist bei dieser immer unsozialer und immer weniger zum Teilen bereiten Gesellschaft voller Egoisten ja kein Wunder.)
Dieser Rulf verbreitet aber auch immer ein Zeugs...
Warum nur werde ich nie mehr in meinem Leben CDU oder SPD wählen?
Ratet mal......
Das Problem hier ist, wie in vielen anderen Bereichen auch, dass Abmahnungen grundsätzlich verschickt werden dürfen. In einigen Bereichen sind sie maximal gedeckelt.
Das gute: Es gibt dann keine Rechtsgrundlage mehr für die Abmahnung, so dass sie vor keinem Gericht durchkommen dürfte. Bisher beriefen diese Abmahnungen sich eben auf das nun geändert Gesetz und fällt somit weg.
Das einzige Problem... wenn betroffene dann doch zahlen, weil sie es nicht besser wissen oder als gewerblicher Anbieter so doof sind und keine berufliche Rechtsschutzversicherung haben!
Und ganz ehrlich... denen geschieht es dann sogar Recht, für Doofheit bestraft zu werden.
Wenn aber die Betroffenen nicht nachgeben, wird sich das Problem bald von alleine lösen.
Es bewahrheitet sich immer wieder, wir werden von Beamten und Anwälten regiert (ca. Dreiviertel der Parlamente), für wen die NICHT "Arbeiten" dürfte den meisten klar sein
Wie sagt man so schön, "die Hoffnung stirbt zuletzt", bis dahin sind es aber noch sehr viele kleine Beinah-Tode!
Die Frage ist nur, ob wir jemanden finden der die Nerven und das Geld hat das für uns auszufechten, auf Biegen und Brechen über Jahre alle Instanzen durch zu klagen, in der Hoffnung das Recht haben und auch kriegen ein und das selbe ist?
Ich wünsche mir Ehrlich das du Recht behältst, nur nützt es mir im Moment nichts!
Aber das gab es schon oft in vielen Rechtsbereichen. Und wie man als Beispiel an der VDS oder der Porno Abmahnwelle sehen kann, kann es sich lohnen!
Wer Ironie findet, darf sie behalten. -.-
Im Sinne dieses Gesetzes [...] ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt [...]
Somit wäre da auch eine natürliche 'private' Person ein 'Dienstanbieter', sobald diese einen privaten kostenlosen WLAN Hotspot betreibt. Und die Änderung im Gesetz stellt das eigentlich nur klar. Damit ergibt sich aber zwangsläufig das Problem, dass ebendiese privaten Personen jetzt als Zugangsanbieter behandelt werden können und unterliegen somit den gesetzlichen Regelungen und weitestgehend der Rechtssprechung der gewerblichen Zugangsanbieter. Und zu allem Überfluss bleibt damit dann auch die Haftungsbeschränkung unberührt, da diese Änderungen ja vorsorglich gestrichen wurden.
Für den Anwender (Anschlussinhaber) ändert sich schon was. Denn dieser kann nun nicht mehr belangt werden.
Dafür müssten die Abmahner nun die Provider verklagen. Ich glaube aber nicht dass Konzerne wie Telekom oder Vodafone sich das gefallen lassen.
ich habe hier auch einen WLAN-HotSpot der durch den Provider aufgeschaltet ist. Auf diesen Datenverkehr habe ich absolut null Einfluss. Der taucht micht mal im Routerlog auf. Einzige Möglichkeit wäre, den Router auszuschalten.
Was die meisten Abgemahnten aber selbst verursachen: Kaum einer wehrt sich gegen diese Abzocker und zahlt lieber tausend Euro. Ich hatte auch schon Probleme mit Abmahnern - und bisher alle in die Tonne getreten. Notfalls mit einer negativen Feststellungsklage. Wirkt Wunder.
Aber als Ausgleich für diesen Schildbürgerstreich werden ja jetzt alle Prepaid-SIM Besitzer registriert - ist ja auch schon was. Vermutlich war's schon etwas zu heiß im Parlament MUAHAHA.
Vodafone bietet auch so etwas nur gibt es solche Zugänge fast nirgends.
Aber Privat würde ich eher das WLan abschaffen bevor ich meinen Zugang frei gebe.