Innenminister verbietet linksextreme Seite und erntet dafür auch Kritik
Auf der Seite soll es unter anderem diverse Anleitungen sowie Bekennerschreiben zu Anschlägen auf Bahnanlagen gegeben haben, auch die Ausschreitungen des G20-Gipfels von Hamburg waren zuletzt ein häufig auf der Seite angesprochenes Thema.
Vereinsrecht
Grundlage für das Verbot des BMI war das Vereinsrecht, die entsprechende Verfügung wurde laut Spiegel Online den in Freiburg lebenden Betreibern heute Morgen zugestellt. An der Nähe zum Linksextremismus der Seite gibt es auch kaum Zweifel, die Verantwortlichen selbst haben sich als "wichtigste linksradikale Webseite im deutschsprachigen Raum" bezeichnet.Am Vorgehen des Innenministeriums haben aber Experten einige Zweifel angemeldet. Denn das BMI hat sich laut Netzpolitik.org auf ein Vereinsverbot gestützt und das obwohl es sich bei der Seite um keinen eingetragenen Verein handelt. Zudem hat das Ministerium im Vorfeld keine Rechtsmittel gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte angestrebt. Beim BMI erklärt man das mit dem Umstand, dass die Artikel in der Regel anonym verfasst worden sind.
Laut Netzpolitik.org hätte man aber Löschanträge sehr wohl den Seitenbetreibern zustellen können. Deshalb bezeichnet man dort das Vorgehen als Wahlkampfmanöver: "Wenn der Staat aber den Rechtsrahmen nicht ausschöpft, der ihm zur Verfügung steht, dann erscheint diese Aktion wie ein Wahlkampfmanöver, um eine missliebige politische Plattform auszuschalten und Stimmen im rechten Lager sammeln."
Beobachten der Szene
Kritik am Verbot gab es erwartungsgemäß von linker Seite, aber auch von der Polizei: Gegenüber dem Hamburger Abendblatt sagte Jan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass das Verbot "mehr Wahlkampf-Symbolik als sinnvoller Kampf gegen Linksradikale" sei. Vielmehr sei die Plattform sogar nützlich gewesen, sie war "polizeitaktisch sogar wichtig, um die Szene, ihre Pläne und Bekennerschreiben zu beobachten. Das fehlt den Polizisten nun in Zukunft".
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