Oberstes US-Gericht soll Google die Rechte an "google" entziehen
In den USA gibt es ernst gemeinte Bestrebungen, der Suchmaschine Google die Markenrechte an ihrem Namen zu entziehen, da der Begriff inzwischen Allgemeingut geworden ist. Das klingt im ersten Moment absurd - es gab in der Geschichte aber schon mehrere vergleichbare Fälle.
Infografik: Google, die Miliarden-Marke
Insbesondere in den USA ist "google" längst zum festen Begriff dafür geworden, etwas im Internet zu suchen. In einer rechtlichen Auseinandersetzung geht es daher schon seit einiger Zeit um die Frage, ob der Betreiber der Suchmaschine heute überhaupt noch das Recht hat, die Exklusivrechte an dem Namen für sich zu beanspruchen. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen, berichtete das US-Magazin Ars Technica.
Klar ist, dass allgemein gebräuchliche - generische - Begriffe nicht plötzlich als Marke eingetragen werden können. Es gibt aber durchaus auch den umgekehrten Weg: Wenn ein Markenname irgendwann zu dem gängigen Wort für eine bestimmte Sache oder Tätigkeit wird, kann es sein, dass die Schutzrechte verfallen. Beispiele ehemaliger Marken, die so "generisiert" wurden, sind in den USA beispielsweise Teleprompter, Hoover, Aspirin, Thermos und Videotape. All diese waren einmal geschützt.
In bisherigen Fällen ging es in erster Linie immer um die Frage, um Konkurrenten mit einem quasi vergleichbaren Produkt im Grunde schon gar nicht mehr potenzielle Kunden ansprechen können, ohne, dass sie den fraglichen Begriff verwenden. So ist es beispielsweise kaum möglich, allgemeinverständlich deutlich zu machen, wozu ein medizinisches Präparat mit Acetylsalicylsäure gut sein soll, wenn man das Wort Aspirin nicht verwenden dürfte. In einem Hauptsacheverfahren dürfte es einer komplizierten Prüfung bedürfen, ob sich dies bei "google" inzwischen ähnlich verhält.
Infografik: Google, die Miliarden-Marke
Insbesondere in den USA ist "google" längst zum festen Begriff dafür geworden, etwas im Internet zu suchen. In einer rechtlichen Auseinandersetzung geht es daher schon seit einiger Zeit um die Frage, ob der Betreiber der Suchmaschine heute überhaupt noch das Recht hat, die Exklusivrechte an dem Namen für sich zu beanspruchen. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen, berichtete das US-Magazin Ars Technica.
Klar ist, dass allgemein gebräuchliche - generische - Begriffe nicht plötzlich als Marke eingetragen werden können. Es gibt aber durchaus auch den umgekehrten Weg: Wenn ein Markenname irgendwann zu dem gängigen Wort für eine bestimmte Sache oder Tätigkeit wird, kann es sein, dass die Schutzrechte verfallen. Beispiele ehemaliger Marken, die so "generisiert" wurden, sind in den USA beispielsweise Teleprompter, Hoover, Aspirin, Thermos und Videotape. All diese waren einmal geschützt.
Streit läuft seit 2012
Ausgangspunkt des Streits um Google war die Registrierung von einigen hundert Domains im Jahr 2012. Diese enthielten den Begriff "google" in der Bedeutung von "such etwas im Netz" - so beispielsweise "googledonaldtrump.com". Google reichte damals eine Beschwerde ein und erreichte bei der zuständigen Schiedsstelle erst einmal die Löschung der Registrierungen. Der Anmelder Chris Gillespie unterlag anschließend zwar mit seiner Beschwerde bei einer unteren Instanz, sammelte parallel aber Unterstützer, mit denen er die Sache nun vor den Obersten Gerichtshof bringt.In bisherigen Fällen ging es in erster Linie immer um die Frage, um Konkurrenten mit einem quasi vergleichbaren Produkt im Grunde schon gar nicht mehr potenzielle Kunden ansprechen können, ohne, dass sie den fraglichen Begriff verwenden. So ist es beispielsweise kaum möglich, allgemeinverständlich deutlich zu machen, wozu ein medizinisches Präparat mit Acetylsalicylsäure gut sein soll, wenn man das Wort Aspirin nicht verwenden dürfte. In einem Hauptsacheverfahren dürfte es einer komplizierten Prüfung bedürfen, ob sich dies bei "google" inzwischen ähnlich verhält.
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