BSI-Chef: IT-Mindesthaltbarkeitsdatum würde wichtige Signale setzen
Gespräch mit der Wirtschaftswoche: "Meines Erachtens braucht es auch für Hard- und Software so etwas wie ein Mindesthaltbarkeitsdatum, einen Zeitraum, in dem der Hersteller einwandfreien Zustand garantiert und bei Mängeln auch haftet." Das soll dann nach der Idee des BSI-Chefs in beide Richtungen wirken, also ein klares Signal für den Verbraucher darstellen und zum anderen die Unternehmen in die Pflicht nehmen.
"Im ersten Schritt wollen wir in Deutschland ein IT-Gütesiegel als Qualitätskriterium auch für Cybersicherheit etablieren", so Schönbohm. "Damit würden die Anbieter von Hard- und Software bestimmte, auch rechtsverbindliche Leistungszusagen machen, die ihre Kunden auch einfordern könnten. Das wäre ein erster Schritt."
Es muss also nicht immer gleich ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden. Schönbohm mahnte aber auch an, den Fortschritt nicht durch Regulierungswahn einzuschränken, das könne durch zu viel Druck aus der Politik schneller passieren, als man denkt: "Vor allem aber sollten wir nicht alle digitale Kreativität schon vorab mit einem Regelungswulst erschlagen."
Gemeint war damit aber sicherlich eher die maximale Haltbarkeit, nach der Hardware und Software nicht weiter eingesetzt werden sollte. Schönbohm sagte im Bessere, sichere Produkte
"Zum einen erhöht es den Druck auf die Hersteller bessere, also sicherere Produkte zu entwickeln. Und es macht den Käufern von Anfang an klar, dass die Technik, die sie anschaffen, ein Verfallsdatum hat, nach dem sie - spätestens - selbst für Sicherheit sorgen müssen. Weil sonst nämlich sie für Schäden haften, die ihre veraltete Technik gegebenenfalls bei Dritten verursacht." Für den BSI-Chef ist klar, dass wir neue Gesetze benötigen, die die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen.Haftungsrecht
Die Informations- und Meldepflichten, die es nach dem IT-Sicherheitsgesetz bereits für einige Unternehmen gibt, könnten entsprechend angepasst werden. Eine große Lücke ist dabei derzeit die IT-Nutzung im Privatbereich. Großen Handlungsbedarf gäbe es demnach beim Haftungsrecht."Im ersten Schritt wollen wir in Deutschland ein IT-Gütesiegel als Qualitätskriterium auch für Cybersicherheit etablieren", so Schönbohm. "Damit würden die Anbieter von Hard- und Software bestimmte, auch rechtsverbindliche Leistungszusagen machen, die ihre Kunden auch einfordern könnten. Das wäre ein erster Schritt."
Es muss also nicht immer gleich ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden. Schönbohm mahnte aber auch an, den Fortschritt nicht durch Regulierungswahn einzuschränken, das könne durch zu viel Druck aus der Politik schneller passieren, als man denkt: "Vor allem aber sollten wir nicht alle digitale Kreativität schon vorab mit einem Regelungswulst erschlagen."
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