Google dreht Stimmungsmache mit Falschmeldungen den Geldhahn ab

Der Suchmaschinenkonzern Google will Webseiten, die aufgrund ihrer eigenen Agenda bewusst falsche Informationen verbreiten, den Geldhahn zudrehen. Das Anzeigenprogramm AdSense, das oft einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung solcher Angebote beiträgt, wird um eine entsprechende AGB-Klausel ergänzt, berichtete das Wall Street Journal.
Google, Logo, Suchmaschine
Google
Es gibt schon immer eine Reihe von Inhalten, in deren Umfeld Google seine Anzeigen nicht platzieren will. Dazu gehört beispielsweise eindeutige Hass-Propaganda. Allerdings wurde zuletzt immer klarer, dass dies nur bedingt ausreicht. Denn um Nutzer aufzuhetzen, kommen vielfach gar keine so plumpen und einfach zu durchschauenden Inhalte zum Einsatz. Stattdessen werden gezielt seriös wirkende Falschmeldungen verbreitet oder Fakten stark verdreht.

Darum drehte sich zuletzt auch zunehmend die Auseinandersetzung, wie Facebook mit Beiträgen und Kommentaren umgeht. Hier gab es durchaus Fortschritte, was eindeutig strafbare Inhalte angeht - teils aufgrund einer verbesserten Prüfung seitens des Unternehmens, teils aber auch nur durch eine stärkere Sensibilisierung und Befähigung der Strafverfolgungsbehörden. Problematisch sind aber weiterhin die viel zahlreicheren Fälle, in denen unterschwellig gedroht und gemobbt wird und die juristisch nicht so einfach zu verfolgen sind.

AGB-Änderung in Kürze

Aber auch ganze Kampagnen, die mit Falschmeldungen und Halbwahrheiten Stimmung machen, rückten zuletzt ins Bewusstsein - auch weil diese ein wichtiger Teil in der Taktik der Alt-Right-Bewegung im US-Präsidentschaftswahlkampf darstellten. Bei Google will man mit einer Anpassung der Richtlinien nun dafür sorgen, dass sich solche Angebote zumindest nicht mehr darauf verlassen können, sich über Google-Anzeigen zu finanzieren.

Laut einer Konzernsprecherin steht die Einführung der neuen Klausel unmittelbar bevor. Seitens des Unternehmens sieht man sie vor allem als Ableitung einer anderen Richtlinie an, die auch Geschäftsbeziehungen mit Werbetreibenden ausschließt, die mit falschen Versprechungen auf Kundenfang gehen. Wie die Sache im Konkreten umgesetzt wird, wurde noch nicht offiziell klargestellt.

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