WhatsApp und Facebook: Datenabgleich jetzt behördlich verboten
Zuletzt versuchten die Verbraucherschutz-Verbände mit ihren vergleichsweise bescheidenen Mitteln, in die Datenangleichung zwischen Facebook und WhatsApp hineinzugrätschen. Jetzt kommt Unterstützung von behördlicher Seite: Dem Konzern wurde die Praxis nun schlicht untersagt.
Von Seiten des Hamburger Datenschutzbeauftragten wurde Facebook mit einer Verwaltungsanordnung verboten, Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Sollten bereits Informationen von dem Messenger-Dienst an das Social Network geflossen sein, habe man diese zu löschen. Das teilte die Behörde heute mit.
Viele WhatsApp-Nutzer meldeten sich bereits bei dem Dienst an, als dieser noch ein eigenständiges Unternehmen war. Als Facebook die Übernahme verkündete, hagelte es Proteste. Daraufhin sicherte der Social Network-Konzern zu, dass die Daten der Nutzer nicht zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", so die Auffassung der Hamburger Datenschützer.
Mit der Anordnung wollen die Hamburger, die aufgrund der dortigen Facebook-Niederlassung zuständig sind, die rund 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland schützen. Darüber hinaus geht es um weitere Millionen Menschen, deren Kontaktdaten von WhatsApp automatisiert hochgeladen wurden, die den Dienst selbst aber nie nutzten. "Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen", erklärte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.
Download WhatsApp für Android: APK-Version
Viele WhatsApp-Nutzer meldeten sich bereits bei dem Dienst an, als dieser noch ein eigenständiges Unternehmen war. Als Facebook die Übernahme verkündete, hagelte es Proteste. Daraufhin sicherte der Social Network-Konzern zu, dass die Daten der Nutzer nicht zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", so die Auffassung der Hamburger Datenschützer.
Es geht um mehr als die WhatsApp-Nutzer
Grundsätzlich wäre ein solcher Fluss von Informationen durchaus möglich - allerdings müssten dafür entsprechende Rechtsgrundlagen vorliegen. Das hätte im aktuellen Fall aber bedeutet, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung gäbe - oder aber Facebook bei den Nutzern, die ja Vertragspartner sind, jeweils eine Genehmigung einholt.Mit der Anordnung wollen die Hamburger, die aufgrund der dortigen Facebook-Niederlassung zuständig sind, die rund 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland schützen. Darüber hinaus geht es um weitere Millionen Menschen, deren Kontaktdaten von WhatsApp automatisiert hochgeladen wurden, die den Dienst selbst aber nie nutzten. "Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen", erklärte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.
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