Landesverrats-Affäre: Die Bundesregierung hat letztlich doch gelogen
In der Affäre um den angeblichen Landesverrat durch das Blog Netzpolitik.org hat die Bundesregierung gelogen. Ein juristisches Nachspiel hat das allerdings nicht. Das steht nun nach dem Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft fest.
Vor gut einem Jahr hatten die Blogger nicht nur über Tätigkeiten des Verfassungsschutzes berichtet, sondern auch verschiedene Dokumente, die ihnen ein Informant zugespielt hatte, als Quelle veröffentlicht. Der Chef des Geheimdienstes Hans-Georg Maaßen erstattete daraufhin Anzeige wegen Landesverrats und die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Als die Sache öffentlich hochkochte, griff allerdings das Bundesjustizministerium ein und die Verfolgung der Blogger kam zum Ende.
Aus Sicht der Netzöffentlichkeit ging die Sache gut aus und Generalbundesanwalt Harald Range , der nicht zum ersten Mal unangenehm aufgefallen war, musste vorzeitig seinen Ruhestand antreten. Trotzdem blieb ein fahler Beigeschmack: Hat die politische Ebene hier mit einer Weisung ein Ermittlungsverfahren torpediert und die Unabhängigkeit der Justiz unterlaufen? Solch ein Vorgehen könnte unter anderem Vorzeichen immerhin auch ziemlich unangenehme Folgen haben.
Einschüchterung von Netzpolitik.org: Bundesanwalt wird Bauernopfer
Seitens der Regierung wurde behauptet, es habe keine Weisungen an Range gegeben, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens führten. Die Berliner Staatsanwaltschaft kommt allerdings zu einem gänzlich anderen Ergebnis: Justizminister Heiko Maas (SPD) und seine Staatssekretärin Stefanie Hubig - die in ihrer Funktion Vorgesetzte Ranges sind - hätten sehr Wohl per Weisung dafür gesorgt, dass die Sache letztlich nicht weiter verfolgt wurde. Das berichtete der Berliner Tagesspiegel.
Nach Darstellung von Seiten des Ministeriums habe es zwar Gespräche mit dem Generalbundesanwalt gegeben, diese seien aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen. Das war aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft allerdings eine ziemlich beschönigende Darstellung. Immerhin hat Range erklärt, er habe seinen Auftrag an einen von ihm ausgewählten Gutachter zurückzuziehen und werde aus seinem Amt entfernt, wenn er sich nicht fügt. Einvernehmlichkeit sieht dann doch anders aus.
Allerdings handelten Maas und Hubig damit zwar vielleicht aus moralischer Sicht nicht anständig, doch rechtlich bewegte sich die Sache im Rahmen. Denn es gab keine Anordnung, die ein "unwiderbringliches Beweismittel" hätte verschwinden lassen. Auch eine Nötigung Ranges sah man hier nicht, da das Justizministerium durchaus ein nachvollziehbares Recht habe, von seinen Angestellten zu verlangen, dass diese zumindest weitgehend in die gleiche Richtung marschieren.
Aus Sicht der Netzöffentlichkeit ging die Sache gut aus und Generalbundesanwalt Harald Range , der nicht zum ersten Mal unangenehm aufgefallen war, musste vorzeitig seinen Ruhestand antreten. Trotzdem blieb ein fahler Beigeschmack: Hat die politische Ebene hier mit einer Weisung ein Ermittlungsverfahren torpediert und die Unabhängigkeit der Justiz unterlaufen? Solch ein Vorgehen könnte unter anderem Vorzeichen immerhin auch ziemlich unangenehme Folgen haben.
Einschüchterung von Netzpolitik.org: Bundesanwalt wird Bauernopfer
Seitens der Regierung wurde behauptet, es habe keine Weisungen an Range gegeben, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens führten. Die Berliner Staatsanwaltschaft kommt allerdings zu einem gänzlich anderen Ergebnis: Justizminister Heiko Maas (SPD) und seine Staatssekretärin Stefanie Hubig - die in ihrer Funktion Vorgesetzte Ranges sind - hätten sehr Wohl per Weisung dafür gesorgt, dass die Sache letztlich nicht weiter verfolgt wurde. Das berichtete der Berliner Tagesspiegel.
Nach Darstellung von Seiten des Ministeriums habe es zwar Gespräche mit dem Generalbundesanwalt gegeben, diese seien aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen. Das war aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft allerdings eine ziemlich beschönigende Darstellung. Immerhin hat Range erklärt, er habe seinen Auftrag an einen von ihm ausgewählten Gutachter zurückzuziehen und werde aus seinem Amt entfernt, wenn er sich nicht fügt. Einvernehmlichkeit sieht dann doch anders aus.
Allerdings handelten Maas und Hubig damit zwar vielleicht aus moralischer Sicht nicht anständig, doch rechtlich bewegte sich die Sache im Rahmen. Denn es gab keine Anordnung, die ein "unwiderbringliches Beweismittel" hätte verschwinden lassen. Auch eine Nötigung Ranges sah man hier nicht, da das Justizministerium durchaus ein nachvollziehbares Recht habe, von seinen Angestellten zu verlangen, dass diese zumindest weitgehend in die gleiche Richtung marschieren.
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