Netzpolitik.org: Behörden versuchen nun den geordneten Rückzug
Die Generalbundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Betreiber der Plattform Netzpolitik.org offiziell eingestellt. Der Vorwurf des Landesverrates ist damit erst einmal vom Tisch. Doch für die betroffenen Journalisten hat sich die Sache damit noch längst nicht erledigt.
Man gehe inzwischen in Einklang mit dem Bundesjustizministerium davon aus, dass "es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt", teilte der Generalbundesanwalt heute mit. Damit ist erst einmal geklärt, dass die beiden Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl sich nicht dafür vor Gericht verantworten müssen, dass sie Dokumente des Verfassungsschutzes als Originalquellen ins Netz gestellt haben.
Bei den Papieren handelte es sich um die Haushaltsplanungen des Verfassungsschutzes. Aus diesen ließ sich unter anderem ablesen, dass der Nachrichtendienst vor hat, die eigene Abteilung zur Überwachung des Internets mit wesentlich größeren Ressourcen auszustatten. Da sich anhand der Finanzplanungen für den geschulten Betrachter Rückschlüsse auf die Tätigkeit einer Organisation schließen lassen, waren die Dokumente als Geheim eingestuft.
Von der Einstellung des Verfahrens ist die Quelle der Unterlagen allerdings nur teilweise betroffen - auch wenn diese den Behörden bisher wohl noch nicht bekannt ist. Gegen diesen wird den Angaben zufolge zwar auch nicht mehr wegen Landesverrats ermittelt, aber weiterhin wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Das Ermittlungsverfahren gegen den anonymen Whistleblower wird dafür an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Beckedahl bezeichnete die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als "längst überfällig", führte aber auch aus, dass dies nicht ausreiche. Denn bevor er und sein Kollege offiziell informiert wurden, lief das Verfahren schon gut drei Monate. Nun wolle man unter anderem Klarheit darüber, inwiefern man im Zuge dessen auch das Ziel von Überwachungsmaßnahmen durch die zuständigen Polizeidienststellen oder anderer Behörden geworden ist.
Anlässlich des Falles wolle man außerdem die Diskussion um einen besseren Schutz von Whistleblowern weiterführen. "Deutschland ist auf diesem Gebiet noch Entwicklungsland. Und das ist traurig für einen Staat, wo die Pressefreiheit als wichtig angesehen wird", so Beckedahl. Denn die aktuelle Rechtslage ist eher so konzipiert, dass Quellen davor abgeschreckt werden sollen, problematische Entwicklungen gegenüber der Presse publik zu machen.
Zum Thema: Einschüchterung von Netzpolitik.org: Generalbundesanwalt wird zum Bauernopfer
Bei den Papieren handelte es sich um die Haushaltsplanungen des Verfassungsschutzes. Aus diesen ließ sich unter anderem ablesen, dass der Nachrichtendienst vor hat, die eigene Abteilung zur Überwachung des Internets mit wesentlich größeren Ressourcen auszustatten. Da sich anhand der Finanzplanungen für den geschulten Betrachter Rückschlüsse auf die Tätigkeit einer Organisation schließen lassen, waren die Dokumente als Geheim eingestuft.
Von der Einstellung des Verfahrens ist die Quelle der Unterlagen allerdings nur teilweise betroffen - auch wenn diese den Behörden bisher wohl noch nicht bekannt ist. Gegen diesen wird den Angaben zufolge zwar auch nicht mehr wegen Landesverrats ermittelt, aber weiterhin wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Das Ermittlungsverfahren gegen den anonymen Whistleblower wird dafür an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Beckedahl bezeichnete die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als "längst überfällig", führte aber auch aus, dass dies nicht ausreiche. Denn bevor er und sein Kollege offiziell informiert wurden, lief das Verfahren schon gut drei Monate. Nun wolle man unter anderem Klarheit darüber, inwiefern man im Zuge dessen auch das Ziel von Überwachungsmaßnahmen durch die zuständigen Polizeidienststellen oder anderer Behörden geworden ist.
Anlässlich des Falles wolle man außerdem die Diskussion um einen besseren Schutz von Whistleblowern weiterführen. "Deutschland ist auf diesem Gebiet noch Entwicklungsland. Und das ist traurig für einen Staat, wo die Pressefreiheit als wichtig angesehen wird", so Beckedahl. Denn die aktuelle Rechtslage ist eher so konzipiert, dass Quellen davor abgeschreckt werden sollen, problematische Entwicklungen gegenüber der Presse publik zu machen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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