Rechtsstreit um "plötzlich" auslaufende Lizenz von MS-DOS-Software
Verschiedene Nutzer, die immer noch mit Windows XP arbeiten müssen, werden zumindest im Ansatz nachvollziehen können, vor welchem Problem diverse Krankenhäuser und Kliniken in Australien gerade stehen: Diese müssten eigentlich eine alte MS-DOS-Anwendung abschalten, für die sie aber noch keinen moderneren Ersatz haben.
Infografik: Die Geschichte von Windows
Nachdem die Verwaltung des Bundesstaates South Australia es über viele Jahre schlicht versäumte, sich um die Angelegenheit zu kümmern, versucht sie die medizinischen Einrichtungen zumindest vor noch größeren Problemen zu bewahren, indem sie sich vor dem Gericht mit dem Hersteller der Software um eine mögliche Lizenzverlängerung streitet. Es geht dabei um eine Software namens CHIRON, die in 64 Kliniken des Bundesstaates im Einsatz ist, berichtet der Sender ABC.
Installiert wurde das auf MS-DOS basierende CHIRON in den frühen 1990er Jahren. Der Hersteller Working Systems fordert inzwischen gerichtlich die Abschaltung der noch laufenden Installationen ein, da die Nutzungslizenzen bereits im März des letzten Jahres endgültig ausgelaufen sind. Wie das Unternehmen in den Gerichtsakten ausführte, wären die heutigen Probleme zu verhindern gewesen, wenn die zuständigen Behörden im Jahr 2003 nicht abgelehnt hätten, Verträge über ein Update zu unterzeichnen. Wenn es schon keine Verlängerung der Zusammenarbeit mit Working Systems habe geben sollen, wäre es aber zumindest nötig gewesen, sich um Ersatz zu bemühen.
Sollte CHIRON nun abgeschaltet werden, bevor EPAS komplett einsatzbereit ist, wären weitergehende Probleme inklusive einer Gefährdung von Patienten die Folge. Denn an dem uralten System hängt noch immer die Information des behandelnden Personals über Medikationen und Allergien. Außerdem könnten bei einem Zwangs-Aus Daten verloren gehen. Das Gericht muss nun in einer Verhandlung entscheiden, ob die Rechte des Software-Herstellers oder die Interessen des Lizenznehmers höher einzustufen sind. Zumindest verschafft der Rechtsstreit den eigentlich Betroffenen Zeit: Das Gericht hat die Hauptverhandlung auf den Dezember angesetzt.
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Infografik: Die Geschichte von Windows
Nachdem die Verwaltung des Bundesstaates South Australia es über viele Jahre schlicht versäumte, sich um die Angelegenheit zu kümmern, versucht sie die medizinischen Einrichtungen zumindest vor noch größeren Problemen zu bewahren, indem sie sich vor dem Gericht mit dem Hersteller der Software um eine mögliche Lizenzverlängerung streitet. Es geht dabei um eine Software namens CHIRON, die in 64 Kliniken des Bundesstaates im Einsatz ist, berichtet der Sender ABC.
Installiert wurde das auf MS-DOS basierende CHIRON in den frühen 1990er Jahren. Der Hersteller Working Systems fordert inzwischen gerichtlich die Abschaltung der noch laufenden Installationen ein, da die Nutzungslizenzen bereits im März des letzten Jahres endgültig ausgelaufen sind. Wie das Unternehmen in den Gerichtsakten ausführte, wären die heutigen Probleme zu verhindern gewesen, wenn die zuständigen Behörden im Jahr 2003 nicht abgelehnt hätten, Verträge über ein Update zu unterzeichnen. Wenn es schon keine Verlängerung der Zusammenarbeit mit Working Systems habe geben sollen, wäre es aber zumindest nötig gewesen, sich um Ersatz zu bemühen.
Ersatz kommt schleppend
Beides geschah lange nicht. Inzwischen ist zwar eine Alternative namens EPAS in Sicht, doch funktioniert diese erst in zwei Krankenhäusern. Die Einführung verzögerte sich zuletzt immer weiter, weil die Anpassung an den Bedarf der Einrichtungen nicht vorankam, ein Streit zwischen Hersteller und den Behörden ausbrach und die Kosten des Projekts aus dem Ruder liefen.Sollte CHIRON nun abgeschaltet werden, bevor EPAS komplett einsatzbereit ist, wären weitergehende Probleme inklusive einer Gefährdung von Patienten die Folge. Denn an dem uralten System hängt noch immer die Information des behandelnden Personals über Medikationen und Allergien. Außerdem könnten bei einem Zwangs-Aus Daten verloren gehen. Das Gericht muss nun in einer Verhandlung entscheiden, ob die Rechte des Software-Herstellers oder die Interessen des Lizenznehmers höher einzustufen sind. Zumindest verschafft der Rechtsstreit den eigentlich Betroffenen Zeit: Das Gericht hat die Hauptverhandlung auf den Dezember angesetzt.
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Christian Kahle
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