WLAN-Hotspots: Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Unitymedia ein
"Nur mit Zustimmung des Kunden" will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die neuen WLAN-Hotspots von Unitymedia dulden. Hintergrund ist eine Vertragsanpassung, durch die Kunden von Unitymedia automatisch ihren Zugang für andere mit öffnen, außer, sie widersprechen der Hotspot-Freigabe aktiv.
Seit einigen Wochen ist der Streit zwischen den Verbraucherschützern und des Providers Unitymedia nun öffentlich im Gange. Jetzt steht der Weg zum Gericht an, da sich die beiden Parteien nicht auf eine für alle Seiten passende Lösung einigen konnten. Nach einer Abmahnung hatte Unitymedia zwar nachgebessert (wir berichteten), doch geht den Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Änderung nicht weit genug. Denn auch jetzt noch würden Kunden nur bei aktivem Widerspruch sich gegen die Freigabe des Wlan-Hotspots wehren können, zudem will sich der Anbieter die Aktivierung der Hotspots noch immer im letzten Schritt vorbehalten können.
Siehe auch: WifiSpot: Verbraucherschutz mahnt Unitymedia für Vertragsänderung ab
Unitymedia hält zudem ihr Vorgehen bei den WiFiSpots genannten Zugängen für vertrags- und rechtskonform und will daher keine weiteren Änderungen durchführen. Entsprechende Gespräche sind gescheitert.
Das Landgericht Köln wird die Klage nun prüfen.
Download WirelessNetView - WLAN-Netzwerke aufspüren Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
Siehe auch: WifiSpot: Verbraucherschutz mahnt Unitymedia für Vertragsänderung ab
Unitymedia hält zudem ihr Vorgehen bei den WiFiSpots genannten Zugängen für vertrags- und rechtskonform und will daher keine weiteren Änderungen durchführen. Entsprechende Gespräche sind gescheitert.
Kunde soll weiter selbst entscheiden
"Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht", begründet Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Gang vor Gericht: "Es geht nicht an, dass Unitymedia seinen Kunden vorschreibt, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals widersprechen müssen. Vielmehr muss der Kunde selbst entscheiden dürfen, ob über seinen jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht."Das Landgericht Köln wird die Klage nun prüfen.
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