WifiSpot: Verbraucherschutz mahnt Unitymedia für Vertragsänderung ab
Juristische Bewertung liegt nun vor
Nun hat sich aber die Verbraucherzentrale NRW ganz offiziell eingeschaltet und Unitymedia für diese neue Vertragsänderungen abgemahnt. Die Verbraucherschützer haben nun nach ihrer Erklärung in der vergangene Woche, das Vorgehen von Unitymedia juristisch zu bewerten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, Ernst gemacht. Unitymedia hat laut Medienberichten übrigens nun ein Einsehen und will noch einmal "nachbessern". Allerdings sieht man rechtlich in dem Vorgehen kein Problem, will aber die Kunden nun sensibler auf das Thema einstimmen.Mehr dazu: Unitymedia: Ohne Widerspruch werden Kunden zum WLAN-Hotspot
Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits der Tageszeitung WAZ mitgeteilt, dass aus der Sicht der Verbraucherschützer die automatische Aktivierung ohne Widerspruch nicht zulässig sei: "Eine Vertragsänderung benötigt die Zustimmung des Kunden, die hier stillschweigend entgegengenommen wird", erklärte Bradler. Man begrüße dabei die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots, so heißt es jetzt von Seiten der Verbraucherzentrale. "Allerdings nicht die Art, auf die es Unitymedia macht. Deshalb haben wir den Internetanbieter abgemahnt."
Die automatische Aktivierung des Hotspots bringt eine ganze Reihe Änderungen mit sich, die die Kunden ohne einen aktiven Widerspruch annehmen müssten, und das zumeist ohne, dass sie darüber überhaupt im vollen Wortlaut Kenntnis erlangten. Dazu gehört laut den neuen Vertragsbedingungen dann zum Beispiel auch, dass der Kunde verpflichtet wird, die Router bis auf Wartungszeiten am Stromnetz angeschaltet zu halten. Gerade in Privathaushalten wird der Router aber noch immer gern nur bei "Bedarf" angeschaltet oder per Zeitschaltung ein- und ausgeschaltet. So etwas wäre mit den WifiSpots garnicht mehr erlaubt.
"Kunden sollen selbst entscheiden, ob der Router in ihrem Haus zu einem Hotspot wird oder nicht. Dies gilt insbesondere, da die dem Schreiben beigefügten Geschäftsbedingungen unter anderem vorsehen, dass Kunden die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum als zum Beispiel für einen Neustart unterbrechen dürfen. Das halten wir für eine unangemessene Benachteiligung und haben entsprechende Klauseln ebenfalls abgemahnt."
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