Unitymedia: Ohne Widerspruch werden Kunden zum WLAN-Hotspot

Um sein ehrgeiziges Ziel von 1,5 Millionen WLAN-Hotspots bis Ende des Jahres zu erreichen, greift Kabelnetzbetreiber Unitymedia zu Mitteln, die unter anderem Verbraucherschützern gar nicht gefallen. Ohne Widerspruch werden Privatrouter zum öffentlichen Zugang.
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Widersprechen oder WLAN-Freigabe

"In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert": Mit diesem kurzen Satz weist Unitymedia aktuell seine Kunden darauf hin, dass der Konzern deren Anschlüsse gerne zum Teil des großen öffentlichen WLAN-Netzwerks machen würde. Wenn Kunden nicht wünschen, dass über ihren Router auch Fremde Zugang zum Netz erhalten, müssen diese laut einem Schreiben das Golem zitiert innerhalb von 4 Wochen widersprechen.

Neben der automatischen Aktivierung des Hotspots weißt der Konzern in der Kunden-Mitteilung auch noch darauf hin, dass diese wegen des separaten, vom privaten Internet getrennten Zugangspunkt bestimmte Pflichten zu erfüllen haben: "Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden", ist in dem Dokument "Besondere Geschäftsbedingungen WifiSpot" zu lesen.

Unitymedia bietet allen Kunden, die der Aktivierung nicht widersprechen, eine kostenlose Nutzung aller Hotspots im Netz des Unternehmens an und geht nach eigenen Aussage davon aus, dass dieses Angebot Anklang finden wird. "Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit unserer Kunden diesen neuen Service als Mehrwert empfindet und nutzen wird. Um für diese Kunden den Zugang zum WifiSpot-Service so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns für dieses Verfahren entschieden", so Konzernsprecherin Helge Buchmeister gegenüber Golem. Weder auf Privatsphäre noch auf die Bandbreite habe dies Auswirkungen.

Zustimmung statt Widerspruch

Verbraucherschützer üben dagegen offene Kritik an der Vorgehensweise des Konzerns. So hält Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen laut WAZ die automatische Aktivierung ohne Widerspruch für nicht zulässig: "Eine Vertragsänderung benötigt die Zustimmung des Kunden, die hier stillschweigend entgegengenommen wird", so Bradler. Darüber hinaus sei es nicht zu akzeptieren, dass Kunden laut Geschäftsbedingungen den eigenen Router nicht mehr vom Netz nehmen können.

Download WirelessNetView - WLAN-Netzwerke aufspüren Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
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