Durchbruch in Berlin: WLAN-Störerhaftung soll komplett gekippt sein
In Sachen Störerhaftung für WLANs scheint es einen Durchbruch zu geben, an den so Mancher gar nicht mehr glauben wollte. Die Regierungskoalition soll sich auf eine Neuregelung geeinigt haben, die es tatsächlich jedem ermöglichen soll, offene Funknetze zu betreiben.
Infografik: WLAN-Nutzung nach Endgerät
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde von seinen Autoren bereits dafür gefeiert, endlich eine Lösung des Problems gefunden zu haben. In der Praxis hätte diese Fassung aber sehr hohe Hürden aufgebaut und letztlich wohl nicht dazu geführt, dass es mehr freie Zugangspunkte zum Internet gibt. Denn hier sollte mit Vorschaltseiten und einer Identifizierung jedes Nutzers, der sich einbucht, gearbeitet werden. Und dies auch nur bei WLANs, die beispielsweise von Cafés angeboten werden, für private Nutzer änderte sich gar nichts.
Daran gab es natürlich heftige Kritik von verschiedenen Seiten. Anfangs schien die Macht der Verfechter der Störerhaftung aber zu groß. Das änderte sich aber, als ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes Position für leichtere Möglichkeiten zum Betrieb offener WLANs bezog und auch die Bundeskanzlerin sich einschaltete und die Verantwortlichen aufforderte, endlich zu einer Lösung zu kommen.
Nun berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass man sich in der Koalition auf Änderungsanträge zum bisherigen Gesetzentwurf geeinigt habe. Diese sollen nun vorsehen, dass auch private und nebengewerbliche Betreiber von WLAN-Hotspots mit dem so genannten Provider-Privileg bedacht werden, wenn sie ihren Internet-Anschluss öffentlich zugänglich machen. Sie sollen dann also nicht mehr stellvertretend zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Dritte über ihre Anbindung Urheberrechtsverletzungen begehen.
Unter Netz-Politikern und -Aktivisten auf allen Seiten wird die Meldung mit Freude und Erleichterung aufgenommen. Immerhin hat die Störerhaftung über viele Jahre hinweg dafür gesorgt, dass Nutzer unabhängig vom Mobilfunk unterwegs quasi kaum Verbindungen zum Internet herstellen konnten. In vielen Ländern sieht das komplett anders aus. Es gibt aber auch vorsichtige Stimmen, die darauf hinweisen, dass erst einmal gewartet werden solle, bis der Wortlaut der neuen Regelung vorliegt. Immerhin wurde von der Politik schon einmal das Ende der Störerhaftung verkündet und in Wahrheit hatte man es mit einem nutzlosen Kompromiss zu tun.
Infografik: WLAN-Nutzung nach Endgerät
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde von seinen Autoren bereits dafür gefeiert, endlich eine Lösung des Problems gefunden zu haben. In der Praxis hätte diese Fassung aber sehr hohe Hürden aufgebaut und letztlich wohl nicht dazu geführt, dass es mehr freie Zugangspunkte zum Internet gibt. Denn hier sollte mit Vorschaltseiten und einer Identifizierung jedes Nutzers, der sich einbucht, gearbeitet werden. Und dies auch nur bei WLANs, die beispielsweise von Cafés angeboten werden, für private Nutzer änderte sich gar nichts.
Daran gab es natürlich heftige Kritik von verschiedenen Seiten. Anfangs schien die Macht der Verfechter der Störerhaftung aber zu groß. Das änderte sich aber, als ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes Position für leichtere Möglichkeiten zum Betrieb offener WLANs bezog und auch die Bundeskanzlerin sich einschaltete und die Verantwortlichen aufforderte, endlich zu einer Lösung zu kommen.
Nun berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass man sich in der Koalition auf Änderungsanträge zum bisherigen Gesetzentwurf geeinigt habe. Diese sollen nun vorsehen, dass auch private und nebengewerbliche Betreiber von WLAN-Hotspots mit dem so genannten Provider-Privileg bedacht werden, wenn sie ihren Internet-Anschluss öffentlich zugänglich machen. Sie sollen dann also nicht mehr stellvertretend zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Dritte über ihre Anbindung Urheberrechtsverletzungen begehen.
Gültig wohl ab Herbst
Dem Vernehmen nach sollen die neu ausgearbeiteten Anträge bereits in der kommenden Sitzungswoche dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt werden. Die neue gesetzliche Regelung könnte dann bereits im Herbst in Kraft treten.Unter Netz-Politikern und -Aktivisten auf allen Seiten wird die Meldung mit Freude und Erleichterung aufgenommen. Immerhin hat die Störerhaftung über viele Jahre hinweg dafür gesorgt, dass Nutzer unabhängig vom Mobilfunk unterwegs quasi kaum Verbindungen zum Internet herstellen konnten. In vielen Ländern sieht das komplett anders aus. Es gibt aber auch vorsichtige Stimmen, die darauf hinweisen, dass erst einmal gewartet werden solle, bis der Wortlaut der neuen Regelung vorliegt. Immerhin wurde von der Politik schon einmal das Ende der Störerhaftung verkündet und in Wahrheit hatte man es mit einem nutzlosen Kompromiss zu tun.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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