Warnung vor "Zwang zur Freigabe" von Fitnessdaten an Krankenkassen
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich in einem Gastbeitrag für den Donaukurier zum heutigen "Safer Internet Day" über die Datensammelwut von Fitnesstrackern geäußert. Kritisiert wurde von Maas konkret die Idee, die Krankenkassenbeiträge durch einen aktiven Lebenswandel zu drücken.
Denn die Weitergabe der Gesundheitsdaten im Gegenzug zu einem günstigen Tarif käme defacto einem Zwang zur Offenbarung seiner Fitness- und Sportangewohnheiten gleich. "Mit dieser Freiheit ist es nicht weit her, wenn Krankenkassen Tarifmodelle entwickeln, bei denen Sie den günstigen Tarif nur dann bekommen, wenn Sie einwilligen, dass Ihre kompletten Gesundheitsdaten ständig übermittelt werden", so Maas in seinem Beitrag für den Donaukurier.
Wer allerdings in den Genuss günstiger Tarife kommen möchte, müsse nach diesem Modell die Freigabe seiner Daten befürworten, oder werde bestraft.
Seit Monaten wird in der Presse diskutiert, ob solche Aktionen von Krankenkassen rechtens sein können. Im Prinzip wird die Übergabe der Daten eines Fitnesstrackers gleichgesetzt mit der Diskussion um den gläsernen Patienten.
Menschen dürften allerdings in keinem Fall zum reinen Objekt eines Algorithmus werden, so Maas. "Wir alle bewegen uns auf einem schmalen Grat. Wir dürfen einerseits nicht schwarzmalen und die Möglichkeiten, die neue Technologien bieten, verteufeln."
Es dürfte dann schließlich fraglich sein, ob eine Krankenversicherung die gesammelten Daten nicht auch gegen einen Kunden verwende, zum Beispiel wenn er Risikosportarten betreibt.
Mehr dazu: Google Wearable soll Patienten überwachen, mehr Daten für Ärzte
Nur auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts
"Solche Geschäfte stellen die echte Freiwilligkeit der Einwilligung und damit ihre Zulässigkeit infrage. Konkret werden wir prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts einzuschränken. Niemand darf faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen."Wer allerdings in den Genuss günstiger Tarife kommen möchte, müsse nach diesem Modell die Freigabe seiner Daten befürworten, oder werde bestraft.
Seit Monaten wird in der Presse diskutiert, ob solche Aktionen von Krankenkassen rechtens sein können. Im Prinzip wird die Übergabe der Daten eines Fitnesstrackers gleichgesetzt mit der Diskussion um den gläsernen Patienten.
Menschen dürften allerdings in keinem Fall zum reinen Objekt eines Algorithmus werden, so Maas. "Wir alle bewegen uns auf einem schmalen Grat. Wir dürfen einerseits nicht schwarzmalen und die Möglichkeiten, die neue Technologien bieten, verteufeln."
Es dürfte dann schließlich fraglich sein, ob eine Krankenversicherung die gesammelten Daten nicht auch gegen einen Kunden verwende, zum Beispiel wenn er Risikosportarten betreibt.
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