Affen-Theater: Peta scheitert mit Klage zum berühmten Makaken-Selfie
Die Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (Peta) hat im Herbst des Vorjahres in San Francisco eine Klage eingereicht. Darin forderte Peta, dass der Makake Naruto selbst alle Urheberrechte für das berühmte "Affen-Selfie" erhält und entsprechend auch die Einnahmen aus dem Bild zugesprochen bekommt. Das Gericht lehnte das jedoch ab.
Affe Naruto
Die Angelegenheit ist eskaliert als sich die Wikimedia Foundation weigerte, auf Wikipedia den Lizenzanspruch Slaters anzuerkennen, man bekam von der US-Copyright-Stelle auch Recht. Später mischte sich aber auch Peta ein und wollte einklagen, dass Naruto alle Urheberrechte zugesprochen bekommt.
Doch wie der britische Guardian nun berichtet, hat ein Bundesgericht in San Francisco die Peta-Klage vorläufig abgewiesen. Richter William Orrick sagte, dass es dafür derzeit keinerlei Basis in der Gesetzgebung gebe und die Ausweitung von Menschen auf Tiere nur der Kongress oder der US-Präsident durchsetzen könnten.
Peta hatte genaugenommen gegen den Besitzer des Kamera-Equipments David Slater geklagt. Dieser beruft sich auf das britische Urheberrecht, das ihn zum Besitzer des Selfies mache und fordert, dass dies auch weltweit zur Anwendung komme.
Der Argumentation von Peta hat sich Richter Orrick aber jedenfalls nicht angeschlossen, unabhängig davon, wie die die Urheberrechte hinsichtlich Slater geregelt werden. Überhaupt war durchaus zu hinterfragen, ob es Peta um mehr ging als bloße Schlagzeilen, die Tierschutzorganisation ist für solche medialen Aktionen jedenfalls bekannt.
Siehe auch: Affen-Selfie - Tierschützer wollen, dass der Affe Urheberrecht erhält
Affe Naruto
Kein Anspruch
Ein Affe hat keinen Anspruch auf das berühmteste Tier-Selfie aller Zeiten, das seit einigen Jahren immer wieder in den Schlagzeilen landet. Dieses hatte der Makake Naruto um Jahr 2011 mit der Kamera des britischen Fotografen David Slater gemacht.Die Angelegenheit ist eskaliert als sich die Wikimedia Foundation weigerte, auf Wikipedia den Lizenzanspruch Slaters anzuerkennen, man bekam von der US-Copyright-Stelle auch Recht. Später mischte sich aber auch Peta ein und wollte einklagen, dass Naruto alle Urheberrechte zugesprochen bekommt.
Doch wie der britische Guardian nun berichtet, hat ein Bundesgericht in San Francisco die Peta-Klage vorläufig abgewiesen. Richter William Orrick sagte, dass es dafür derzeit keinerlei Basis in der Gesetzgebung gebe und die Ausweitung von Menschen auf Tiere nur der Kongress oder der US-Präsident durchsetzen könnten.
Peta hatte genaugenommen gegen den Besitzer des Kamera-Equipments David Slater geklagt. Dieser beruft sich auf das britische Urheberrecht, das ihn zum Besitzer des Selfies mache und fordert, dass dies auch weltweit zur Anwendung komme.
Der Argumentation von Peta hat sich Richter Orrick aber jedenfalls nicht angeschlossen, unabhängig davon, wie die die Urheberrechte hinsichtlich Slater geregelt werden. Überhaupt war durchaus zu hinterfragen, ob es Peta um mehr ging als bloße Schlagzeilen, die Tierschutzorganisation ist für solche medialen Aktionen jedenfalls bekannt.
Siehe auch: Affen-Selfie - Tierschützer wollen, dass der Affe Urheberrecht erhält
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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