Mitlesen von E-Mails: Google soll User nicht ausreichend informieren

Verbraucherschützer rollen einen alten Streit mit dem Suchmaschinenkonzern Google wieder auf. Dabei geht es um die Tatsache, dass das Unternehmen die Inhalte von E-Mails in seinem Gmail-Service analysiert, um inhaltlich passende Werbung einzublenden.
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Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) fehle es auch nach der Zustimmung der Nutzer zu den derzeitigen Geschäftsbedingungen an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung. Dem Konzern wurde daher nun eine Abmahnung zugestellt, auf die er nun reagieren muss.

"Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", so Heiko Dünkel vom VZBV. Immerhin würden E-Mails häufig "sehr private Informationen" enthalten - und dies noch nicht einmal nur von den Nutzern des Google-Dienstes, sondern auch von deren Kommunikationspartnern.

Nachfragen zu unkonkret

In den Nutzungsbedingungen werde zwar allgemein angekündigt, dass Daten für Werbezwecke ausgewertet werden - dies bleibt nach Ansicht der Verbraucherschützer aber zu unkonkret. Insbesondere aufgrund der Tragweite der hier erfolgenden Datenauswertung müsse aus ihrer Sicht daher eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden.

Auch der Begriff "Werbung" ist dem VZBV zu allgemein. Dieser könnte theoretisch auch Anrufe beim Nutzer umfassen. "Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar", kritisierte Dünkel.

Der VZBV hatte bereits im Jahr 2012 eine Klage gegen Google eingereicht und der damit begonnene Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Das Verfahren liegt derzeit beim Berliner Kammergericht. Vor einem halben Jahr änderte Google zwar seine Datenschutzbestimmungen, doch einige Klauseln entsprechen noch immer nicht den Vorstellungen der Verbraucherschützer.
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