Urteil: Gmail ist Telekommunikations-Dienst; Folgen für Datenschutz
In einem andauernden Rechtstreit zwischen Google und der Bundesnetzagentur hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil gefällt. Danach ist der Konzern verpflichtet, sein Email-Dienst Gmail als Telekommunikationsdienst anzumelden.
"Aus der Einordnung von "Gmail" als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit", schreiben die Richter in dem Urteil vom 11. November, das erst heute in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln veröffentlicht wurde. Google wollte sich bisher nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es ist zu vermuten, dass der Konzern die mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen und weitere Entscheidungen abwartet wird.
Diese von Google formulierte Begründung gegen die Anmeldepflicht als Telekommunikationsdienst wurde von dem Gericht jetzt abgelehnt und die Klage damit abgewiesen. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, ist bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email- Dienst zuzurechnen", so die Auffassung der Richter.
Google muss Meldung machen
Google muss in einem seit Jahren andauernden Prozess mit der Bundesnetzagentur eine Schlappe hinnehmen: Der Konzern wird laut einem Gerichtsbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts dazu aufgefordert, seinen bekannten E-Mail-Dienst Gmail in Deutschland als Telekommunikationsdienst anzumelden. Wie auch heise in seinem Bericht zu dem Urteil schreibt, könnten durch die geforderte Anmeldung deutsche Behörden neue Bedingungen in Sachen Datenschutz oder Überwachung an den Betreiber Google richten."Aus der Einordnung von "Gmail" als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit", schreiben die Richter in dem Urteil vom 11. November, das erst heute in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln veröffentlicht wurde. Google wollte sich bisher nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es ist zu vermuten, dass der Konzern die mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen und weitere Entscheidungen abwartet wird.
Jahrelanger Rechtsstreit geht vermutlich weiter
Dem jetzt bekannt gewordenen Urteil geht ein jahrelanger Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur voraus. Die Behörde hatte den Konzern 2012 und 2014 unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung des Email-Dienstes Gmail aufgefordert. Gegen diese Bescheide hatte wiederum Google geklagt - die angeführte Hauptbegründung: man habe bei der Übertragung von Emails keine Kontrolle über die "technische Signalübertragung über das offene Internet" und könne dafür auch keine Verantwortung übernehmen. Genau dieser Faktor sei aber zwingende Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.Diese von Google formulierte Begründung gegen die Anmeldepflicht als Telekommunikationsdienst wurde von dem Gericht jetzt abgelehnt und die Klage damit abgewiesen. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, ist bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email- Dienst zuzurechnen", so die Auffassung der Richter.
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