Forderung nach Google-Zerschlagung:
Fäden zur deutschen Presselobby
Zerschlagung des Suchmaschinenkonzerns anzustreben. Trotz dieser Initiative erklärte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Ich bin kein Google-Gegner."
Daran lässt allerdings nicht nur sein Vorstoß im Europäischen Parlament zweifeln. Wie die New York Times berichtet, ist Schwab nicht nur als EU-Abgeordneter tätig, sondern findet nebenberuflich auch noch Zeit, als Anwalt für die Kanzlei CMS Hasche Sigle tätig zu sein. Dort wird er als Spezialist für Kartell- und Wettbewerbsrecht geführt. Laut den Transparenzberichten, die für EU-Parlamentarier verpflichtend sind, beschert ihm dieser Job ein Nebeneinkommen im Bereich zwischen 15.000 und 75.000 Euro im Jahr - genauere Angaben müssen hier nicht gemacht werden.
Die Kanzlei, für die Schwab tätig ist, hat in der Vergangenheit beispielsweise bereits Auseinandersetzungen für den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) geführt. Dieser gehört auch zu den intensivsten Verfechtern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, mit dem die deutschen Verleger in erster Linie durchsetzen wollten, an den Werbeeinnahmen Googles beteiligt zu werden. Damit sind sie bisher allerdings eindrucksvoll gescheitert. Weiterhin gehört der VDZ zu den Beschwerdeführern in dem seit Jahren laufenden Kartellverfahren gegen Google.
Es geht hierbei um den deutschen CDU-Abgeordneten Andreas Schwab. Dieser hat maßgeblich an dem Papier mitgearbeitet, das der EU-Kommission empfehlen soll, eine Daran lässt allerdings nicht nur sein Vorstoß im Europäischen Parlament zweifeln. Wie die New York Times berichtet, ist Schwab nicht nur als EU-Abgeordneter tätig, sondern findet nebenberuflich auch noch Zeit, als Anwalt für die Kanzlei CMS Hasche Sigle tätig zu sein. Dort wird er als Spezialist für Kartell- und Wettbewerbsrecht geführt. Laut den Transparenzberichten, die für EU-Parlamentarier verpflichtend sind, beschert ihm dieser Job ein Nebeneinkommen im Bereich zwischen 15.000 und 75.000 Euro im Jahr - genauere Angaben müssen hier nicht gemacht werden.
Die Kanzlei, für die Schwab tätig ist, hat in der Vergangenheit beispielsweise bereits Auseinandersetzungen für den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) geführt. Dieser gehört auch zu den intensivsten Verfechtern des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, mit dem die deutschen Verleger in erster Linie durchsetzen wollten, an den Werbeeinnahmen Googles beteiligt zu werden. Damit sind sie bisher allerdings eindrucksvoll gescheitert. Weiterhin gehört der VDZ zu den Beschwerdeführern in dem seit Jahren laufenden Kartellverfahren gegen Google.
Schwab dementiert
Schwab bestritt gegenüber der Zeitung, dass es einen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit für die Kanzlei und seiner aktuellen Tätigkeit im EU-Parlament gebe. So sei der Text der Resolution beispielsweise nicht mit seinem zweiten Arbeitgeber abgestimmt worden. Es handle sich um eine rein politische Sache, die auf einer neutralen Faktenlage beruhe, so Schwab. Bekanntlich sind Schlüsse, die aus einer beliebigen Faktenlage geschlossen werden, aber stets auch subjektiv von der jeweiligen Person beeinflusst. Insofern hat Schwabs maßgebliche Beteiligung an der Initiative durchaus Geschmäckle.
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