Flatrate: Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung verurteilt
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht München einen Sieg gegen den mittlerweile zu Vodafone gehörenden Internet-Provider Kabel Deutschland errungen. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen "irreführende Werbung" durchgeführt habe, da man nicht ausreichend auf eine Drossel-Maßnahme hingewiesen hat.
Die Werbung, die Kabel Deutschland über postalische Schreiben sowie die Webseite verbreitet hat, versprach eine besonders schnelle Übertragungsgeschwindigkeit, je nach Tarif zwischen zehn und 100 Mbit/s. Aber: "Auf die schnelle Datenübertragung konnten sich Kunden nicht verlassen", schreibt der vzbv. "Kabel Deutschland behielt sich vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf 100 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 Gigabyte am Tag erreicht."
Laut vzbv-Klage habe der Provider darauf zwar hingewiesen, allerdings nur in einer "winzigen Fußnote, die nicht einmal mit der Angabe der Internetgeschwindigkeit verknüpft war." Deshalb wurde auf irreführende Werbung geklagt, das Gericht schloss sich dieser Auffassung nun an.
Die Drosselung selbst verteidigte man und meinte, dass die Maßnahme (die laut Kabel Deutschland bei Filesharing ab 60 GB am Tag wirksam wird), dazu diene, die Qualität des Angebotes langfristig zu gewährleisten. Für die überwiegende Zahl der Kunden sei das "eine positive Regelung", so der Provider, sie fände bei nur rund 0,5 Prozent der Kunden Anwendung.
Flatrate und "Flat, aber . . ."
Kabel Deutschland warb mit einer Flatrate, die keine ist: So lässt sich das jüngste Urteil des Landgerichts München zusammenfassen. Zuvor ist die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Provider vorgegangen und hatte bemängelt, dass dieser zwar mit schnellem Datentransfer geworben, aber nicht ausreichend darauf hingewiesen habe, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert wird, wie der vzbv in einer Pressemitteilung schreibt.Die Werbung, die Kabel Deutschland über postalische Schreiben sowie die Webseite verbreitet hat, versprach eine besonders schnelle Übertragungsgeschwindigkeit, je nach Tarif zwischen zehn und 100 Mbit/s. Aber: "Auf die schnelle Datenübertragung konnten sich Kunden nicht verlassen", schreibt der vzbv. "Kabel Deutschland behielt sich vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf 100 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 Gigabyte am Tag erreicht."
Laut vzbv-Klage habe der Provider darauf zwar hingewiesen, allerdings nur in einer "winzigen Fußnote, die nicht einmal mit der Angabe der Internetgeschwindigkeit verknüpft war." Deshalb wurde auf irreführende Werbung geklagt, das Gericht schloss sich dieser Auffassung nun an.
"Gut für die meisten Kunden"
Kabel Deutschland hat das Urteil in einem Statement gegenüber Golem "zur Kenntnis genommen", man prüfe derzeit die Urteilsgründe und werde "gegebenenfalls" Berufung dagegen einlegen.Die Drosselung selbst verteidigte man und meinte, dass die Maßnahme (die laut Kabel Deutschland bei Filesharing ab 60 GB am Tag wirksam wird), dazu diene, die Qualität des Angebotes langfristig zu gewährleisten. Für die überwiegende Zahl der Kunden sei das "eine positive Regelung", so der Provider, sie fände bei nur rund 0,5 Prozent der Kunden Anwendung.
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