Recht auf Vergessenwerden:
Bing wird auch EU-Forderung umsetzen
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach Nutzer das Recht haben sollten, bestimmte Inhalte aus dem Suchmaschinenindex streichen zu lassen, hat zuletzt für Aufsehen gesorgt. Der EuGH bezieht sich zwar auf Google, doch auch Microsoft muss und wird das bei Bing umsetzen.
Der EuGH folgte dieser Argumentation und berief sich auf die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf die Privatsphäre. Zwar richtete sich der Rechtstreit in erster Linie gegen Google, hat aber auch für die Konkurrenz ähnliche oder gleiche Konsequenzen - schließlich ist in der Pressemitteilung zur Urteilsbegründung (PDF) ganz allgemein von "Internetsuchmaschinen" die Rede.
Nun hat auch Microsoft auf das Urteil reagiert und auf der Hilfe-Seite von Bing bekannt gegeben, dass man ebenfalls an der Umsetzung dieses Urteils arbeitet (via Caschy). Allerdings braucht Microsoft noch ein wenig Zeit, bei Google ist das Einreichen derartiger Widerspruchsanträge bereits möglich.
Die von Microsoft genannten "vielen Fragen" sind in der Tat vielfach noch offen, das gilt auch für Google: Denn Medienexperten und Netzaktivisten kritisieren die EuGH-Entscheidung vor allem wegen des Fehlens klarer Richtlinien, was gelöscht werden muss und was nicht. Die Entscheidung liegt nämlich letztlich beim Suchmaschinenbetreiber selbst.
Siehe auch: Nutzer haben das Recht, von Google vergessen zu werden
Folgenschweres Urteil
Die Entscheidung der EU-Richter, dass bestimmte Links zu sensiblen persönlichen Daten nicht in den Ergebnissen einer Suchmaschine auftauchen dürfen, wurde auf Basis der Klage eines Spaniers gefällt. Dieser hatte verlangt, dass Hinweise auf die Zwangsversteigerung (aus dem Jahr 1998) seines Grundstückes nicht mehr bei Google auftauchen sollen.Der EuGH folgte dieser Argumentation und berief sich auf die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf die Privatsphäre. Zwar richtete sich der Rechtstreit in erster Linie gegen Google, hat aber auch für die Konkurrenz ähnliche oder gleiche Konsequenzen - schließlich ist in der Pressemitteilung zur Urteilsbegründung (PDF) ganz allgemein von "Internetsuchmaschinen" die Rede.
Nun hat auch Microsoft auf das Urteil reagiert und auf der Hilfe-Seite von Bing bekannt gegeben, dass man ebenfalls an der Umsetzung dieses Urteils arbeitet (via Caschy). Allerdings braucht Microsoft noch ein wenig Zeit, bei Google ist das Einreichen derartiger Widerspruchsanträge bereits möglich.
"Viele Fragen"
Microsoft dazu: "Angesichts der vielen Fragen, die sich bei der Umsetzung des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen, wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, ein geeignetes System zu entwickeln." Das Redmonder Unternehmen wird weitere Informationen zu derartigen Löschanträgen bald zur Verfügung stellen.Die von Microsoft genannten "vielen Fragen" sind in der Tat vielfach noch offen, das gilt auch für Google: Denn Medienexperten und Netzaktivisten kritisieren die EuGH-Entscheidung vor allem wegen des Fehlens klarer Richtlinien, was gelöscht werden muss und was nicht. Die Entscheidung liegt nämlich letztlich beim Suchmaschinenbetreiber selbst.
Siehe auch: Nutzer haben das Recht, von Google vergessen zu werden
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