Recht auf Vergessenwerden:
Google soll 267.000 Links streichen
Seit Nutzer sich dank des Urteils des Europäischen Gerichtshofs mit Löschanträgen direkt an Google wenden können, hat der Konzern viel zu tun. Europaweit sollen mehr als 70.000 ihr Recht auf Vergessenwerden beanspruchen. Hunderttausende Links sollen gestrichen werden.
Der Europäische Gerichtshofs
Google macht bisher keine Angaben dazu, wie viele der in Europa gestellten Anträge bis zum heutigen Zeitpunkt bewilligt wurden. Von den 70.000 Löschanfragen sollen aber rund 12.000 aus Deutschland stammen. Durchaus beeindruckend ist dabei auch die gesamte Zahl an Links, die Google laut diesen Anträgen entfernen soll: Insgesamt wollen europäische Bürger fast 267.000 Links zu ihrer Vergangenheit vergessen machen. Diese Zahl zeigt aber auch, wie viele Menschen ihre Privatsphäre durch Internet-Inhalte verletzt sehen.
Will man aktuell einen Link vergessen machen, der sich auf die eigene Person bezieht, muss man zunächst das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Darin muss erläutert werden, warum ein bestimmter Link die eigene Privatsphäre verletzt. Danach entscheidet aktuell Google noch allein darüber, ob dem Antrag entsprochen wird, oder nicht.
Schranke zur unrühmlichen Vergangenheit
Bereits seit Mitte Mai können europäische Bürger von der Suchmaschine Google verlangen, die Verlinkung zu unrühmlichen oder unangenehmen Ereignissen, entfernen zu lassen. Dabei muss der Konzern die entsprechenden Treffer aus seinen Suchergebnissen streichen, wenn die Privatsphäre des Nutzers durch dieses Suchergebnis verletzt wurde.
Der Europäische Gerichtshofs
Google macht bisher keine Angaben dazu, wie viele der in Europa gestellten Anträge bis zum heutigen Zeitpunkt bewilligt wurden. Von den 70.000 Löschanfragen sollen aber rund 12.000 aus Deutschland stammen. Durchaus beeindruckend ist dabei auch die gesamte Zahl an Links, die Google laut diesen Anträgen entfernen soll: Insgesamt wollen europäische Bürger fast 267.000 Links zu ihrer Vergangenheit vergessen machen. Diese Zahl zeigt aber auch, wie viele Menschen ihre Privatsphäre durch Internet-Inhalte verletzt sehen.
Links entfernt, Inhalt noch da
Eines ist für diese Antragsteller natürlich wichtig zu wissen: Google entfernt die entsprechenden Einträge zwar aus den Ergebnislisten seiner Suchmaschine, eine Löschung des mutmaßlich diffamierenden Quelleninhaltes findet dabei aber nicht statt, da sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur auf Suchanfragen bezieht, bei denen es ganz konkret um Namen von Personen geht.Will man aktuell einen Link vergessen machen, der sich auf die eigene Person bezieht, muss man zunächst das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Darin muss erläutert werden, warum ein bestimmter Link die eigene Privatsphäre verletzt. Danach entscheidet aktuell Google noch allein darüber, ob dem Antrag entsprochen wird, oder nicht.
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