Kinderpornos: Firmen übernehmen Polizeiaufgaben
Die notwendigen Arbeiten zur Auswertung der Inhalte auf Datenträgern bei Ermittlungen wegen Kinderpornographie werden von den Behörden zunehmend an private Unternehmen ausgelagert.
Die Ursache liegt darin, dass man bei den Landeskriminalämtern überlastet ist und schon länger über Personalmangel klagt. Dies führe in einigen Bundesländern zu entsprechenden Veränderungen bei der Ermittlungsarbeit und der Spurensicherung, wie Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21", das heute Abend ausgestrahlt wird, zeigen.
Laut dem Magazin werden solche privaten IT-Firmen inzwischen in Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland beauftragt. Diese Vorgehensweise birgt nach Ansicht verschiedener Experten aber auch große Gefahren. "In dem Moment, in dem die Daten die Dienststellen verlassen, hat die Polizei keinen Einfluss mehr, was mit heiklen Daten geschieht", erklärte Rolf Rainer Jaeger, langjähriger Leiter der Kriminalpolizei Duisburg, die neue Praxis.
So könnte verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material in die Hände von Dritten gelangen. "Die Mitarbeiter sollten besonders verpflichtet sein, dass sie diese Daten auf keinen Fall weitergeben dürfen", sagte Jaeger im Interview.
Das Problem: Für die Beauftragung der IT-Firmen gibt es keine einheitlichen Regeln - auch nicht in solch heiklen Fällen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften entscheiden über die Vergabe nach eigenem Ermessen. Auch die Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter werden unterschiedlich gehandhabt. Stichproben von Frontal 21 lassen vermuten, dass bei manchen privaten IT-Dienstleistern die Schwelle niedrig liegt. In einem Fall, bei dem sich Journalisten zum Schein bei entsprechenden Firmen bewarben, wurde noch nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Ein Risiko des Datenmissbrauchs kann man also nicht von der Hand weisen, sagte auch André Schulz, Bundesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). "Die Auswertung von strafrechtlich relevantem Material sollte grundsätzlich in den Landeskriminalämtern erfolgen", erklärte er. Dies würde aber entsprechend mehr Stellen bedeuten, die mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden.
Laut dem Magazin werden solche privaten IT-Firmen inzwischen in Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland beauftragt. Diese Vorgehensweise birgt nach Ansicht verschiedener Experten aber auch große Gefahren. "In dem Moment, in dem die Daten die Dienststellen verlassen, hat die Polizei keinen Einfluss mehr, was mit heiklen Daten geschieht", erklärte Rolf Rainer Jaeger, langjähriger Leiter der Kriminalpolizei Duisburg, die neue Praxis.
So könnte verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material in die Hände von Dritten gelangen. "Die Mitarbeiter sollten besonders verpflichtet sein, dass sie diese Daten auf keinen Fall weitergeben dürfen", sagte Jaeger im Interview.
Das Problem: Für die Beauftragung der IT-Firmen gibt es keine einheitlichen Regeln - auch nicht in solch heiklen Fällen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften entscheiden über die Vergabe nach eigenem Ermessen. Auch die Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter werden unterschiedlich gehandhabt. Stichproben von Frontal 21 lassen vermuten, dass bei manchen privaten IT-Dienstleistern die Schwelle niedrig liegt. In einem Fall, bei dem sich Journalisten zum Schein bei entsprechenden Firmen bewarben, wurde noch nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Ein Risiko des Datenmissbrauchs kann man also nicht von der Hand weisen, sagte auch André Schulz, Bundesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). "Die Auswertung von strafrechtlich relevantem Material sollte grundsätzlich in den Landeskriminalämtern erfolgen", erklärte er. Dies würde aber entsprechend mehr Stellen bedeuten, die mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden.
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Christian Kahle
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