Netzagentur senkt Preis für Zugang zu Schaltverteiler
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schaltverteiler genehmigt. Diese sind ab dem ab dem 1. Juli gültig.
Wie die Behörde mitteilte, sinkt das monatliche Überlassungsentgelt für die letzte Meile ab dem Schaltverteiler von bisher 8,01 Euro auf künftig 7,71 Euro. Dies liege auf der Linie des Ende März veröffentlichten Entscheidungsvorschlags, die monatlichen Entgelte für den Zugang zur Kabelverzweiger-TAL abzusenken.
Bei den übrigen Entgelten, die Wettbewerber an die Telekom beispielsweise für die Planung und die Errichtung eines neuen Schaltverteilers zahlen müssen, halten sich Preiserhöhungen und Preissenkungen im Ergebnis die Waage, hieß es. "Unter dem Strich bleibt der Zugang zur letzten Meile an Schaltverteilern für Wettbewerber, die tatsächlich in eigene Infrastruktur investieren, attraktiv. Die Entgeltentscheidung bietet eine gute Voraussetzung dafür, dass die Anzahl mittlerweile aufgebauter Schaltverteiler weiter ansteigen kann", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Davon soll vor allem die Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten profitieren. Einen Schaltverteiler muss die Deutsche Telekom in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.
Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.
Bei den übrigen Entgelten, die Wettbewerber an die Telekom beispielsweise für die Planung und die Errichtung eines neuen Schaltverteilers zahlen müssen, halten sich Preiserhöhungen und Preissenkungen im Ergebnis die Waage, hieß es. "Unter dem Strich bleibt der Zugang zur letzten Meile an Schaltverteilern für Wettbewerber, die tatsächlich in eigene Infrastruktur investieren, attraktiv. Die Entgeltentscheidung bietet eine gute Voraussetzung dafür, dass die Anzahl mittlerweile aufgebauter Schaltverteiler weiter ansteigen kann", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Davon soll vor allem die Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten profitieren. Einen Schaltverteiler muss die Deutsche Telekom in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.
Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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