US-Justiz: Es gibt gar keine Anklage gegen Assange
berichtete die Tageszeitung Washington Post unter Berufung auf hochrangige Quellen in der Justiz.
"Bisher ist nichts passiert", erklärte ein nicht namentlich benannter Vertreter, der in den Fall eingeweiht ist. Dieser räumte allerdings ein, dass sich dies noch ändern könne. "Ich kann nicht vorhersehen, was passiert. Das Untersuchungsverfahren wurde noch nicht zu den Akten gelegt."
Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass man seitens des US-Justizministeriums sehr wohl eine Unterscheidung macht zwischen jenen, die als Angestellte oder Auftragnehmer der Regierung zur Geheimhaltung verpflichtet sind, und anderen, die von diesen Material erhalten und es veröffentlichen.
So musste sich die Soldatin Chelsea Manning wegen der Weitergabe zahlreicher Dokumente aus US-Regierungsnetzen an Wikileaks vor einem Gericht verantworten und erhielt eine lange Haftstrafe. Und auch Edward Snowden, der umfassende Informationen über die Arbeit der westlichen Geheimdienste bei der NSA kopierte und an die Presse gab, wird wegen Spionage angeklagt.
"Snowden war eine Person, die einen Eid geschworen hat, ein Mitarbeiter der National Security Agency", erklärte ein anderer hochrangiger Regierungsvertreter. Als solcher stünde er nach dem Gesetz in einer ganz anderen Verantwortungsposition als beispielsweise Assange.
Der Wikileaks-Gründer lebt inzwischen seit über einem Jahr in der Londoner Botschaft Ecuadors und hat dort Asyl erhalten. Zuvor war er damit gescheitert, einen Auslieferungsantrag Schwedens juristisch abzuwehren. Dort wird wegen sexuellen Übergriffen gegen den Wikileaks-Gründer ermittelt. Assange ist jedoch der Ansicht, dass dies nur ein Vorwand ist, um seiner habhaft zu werden und in die USA auszuliefern.
Es gibt zwar immer wieder Gerüchte und Vermutungen darüber, dass die USA ihn am liebsten vor Gericht stellen würden, doch die Praxis stellt sich derzeit etwas anders dar. Die Staatsanwaltschaft habe bis heute noch keine Anklage gegen den Australier erhoben, "Bisher ist nichts passiert", erklärte ein nicht namentlich benannter Vertreter, der in den Fall eingeweiht ist. Dieser räumte allerdings ein, dass sich dies noch ändern könne. "Ich kann nicht vorhersehen, was passiert. Das Untersuchungsverfahren wurde noch nicht zu den Akten gelegt."
Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass man seitens des US-Justizministeriums sehr wohl eine Unterscheidung macht zwischen jenen, die als Angestellte oder Auftragnehmer der Regierung zur Geheimhaltung verpflichtet sind, und anderen, die von diesen Material erhalten und es veröffentlichen.
So musste sich die Soldatin Chelsea Manning wegen der Weitergabe zahlreicher Dokumente aus US-Regierungsnetzen an Wikileaks vor einem Gericht verantworten und erhielt eine lange Haftstrafe. Und auch Edward Snowden, der umfassende Informationen über die Arbeit der westlichen Geheimdienste bei der NSA kopierte und an die Presse gab, wird wegen Spionage angeklagt.
"Snowden war eine Person, die einen Eid geschworen hat, ein Mitarbeiter der National Security Agency", erklärte ein anderer hochrangiger Regierungsvertreter. Als solcher stünde er nach dem Gesetz in einer ganz anderen Verantwortungsposition als beispielsweise Assange.
Der Wikileaks-Gründer lebt inzwischen seit über einem Jahr in der Londoner Botschaft Ecuadors und hat dort Asyl erhalten. Zuvor war er damit gescheitert, einen Auslieferungsantrag Schwedens juristisch abzuwehren. Dort wird wegen sexuellen Übergriffen gegen den Wikileaks-Gründer ermittelt. Assange ist jedoch der Ansicht, dass dies nur ein Vorwand ist, um seiner habhaft zu werden und in die USA auszuliefern.
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Christian Kahle
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