Rossmann klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag
Frankfurter Allgemeinen Zeitung' hervor. 39.500 Euro zahlte die Handelskette im vergangenen Jahr. Jetzt werden es auf gleicher Basis voraussichtlich etwa 200.000 Euro sein, so geht es aus der Klageschrift hervor.
Und hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Denn Rossmann will auch pleite gegangene Schlecker-Filialen übernehmen. Dadurch würde die Zahl der Geschäfte noch einmal ansteigen und die Beitragszahlung sich voraussichtlich auf 291.000 Euro im Jahr summieren.
Die Klage des Unternehmens stützt sich im Wesentlichen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus der Bayerischen Verfassung abgeleitet werden kann, in deren Geltungsbereich der Firmensitz liegt. Wie die Anwälte der Handelskette ausführen, würde Rossmann als Unternehmen mit vielen Filialen deutlich stärker zur Kasse gebeten, als beispielsweise Firmen, in denen viel mehr Beschäftigte tätig sind - nur eben an einer kleineren Zahl von Niederlassungen.
Weiterhin wird angezweifelt, dass der neue Rundfunkbeitrag aufkommensneutral berechnet wurde und die öffentlich-rechtlichen Sender letztlich nur so viel Geld erhalten wie bisher. Denn durch die haushaltsgebundene Abgabe kommen nicht nur Zahler hinzu, die bisher mangels Empfangsgerät nicht zur Kasse gebeten wurden, sondern es werden auch Radiohörer ohne Fernseher mit in den höheren Tarif einsortiert.
Aber damit ist es für die Rossmann-Vertreter noch nicht getan. Sie zweifeln in der Klage an, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt verfassungsgemäß beschlossen wurde. Denn im Kern sei der Rundfunkbeitrag eine Steuer, die aber nicht Länder, sondern nur der Bund beschließen können.
Denn im Vergleich zu den bisher bezahlten Gebühren kommt man nach firmeninternen Berechnungen auf eine um 500 Prozent höhere Summe - mindestens. Das geht aus einem Bericht der 'Und hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Denn Rossmann will auch pleite gegangene Schlecker-Filialen übernehmen. Dadurch würde die Zahl der Geschäfte noch einmal ansteigen und die Beitragszahlung sich voraussichtlich auf 291.000 Euro im Jahr summieren.
Die Klage des Unternehmens stützt sich im Wesentlichen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus der Bayerischen Verfassung abgeleitet werden kann, in deren Geltungsbereich der Firmensitz liegt. Wie die Anwälte der Handelskette ausführen, würde Rossmann als Unternehmen mit vielen Filialen deutlich stärker zur Kasse gebeten, als beispielsweise Firmen, in denen viel mehr Beschäftigte tätig sind - nur eben an einer kleineren Zahl von Niederlassungen.
Weiterhin wird angezweifelt, dass der neue Rundfunkbeitrag aufkommensneutral berechnet wurde und die öffentlich-rechtlichen Sender letztlich nur so viel Geld erhalten wie bisher. Denn durch die haushaltsgebundene Abgabe kommen nicht nur Zahler hinzu, die bisher mangels Empfangsgerät nicht zur Kasse gebeten wurden, sondern es werden auch Radiohörer ohne Fernseher mit in den höheren Tarif einsortiert.
Aber damit ist es für die Rossmann-Vertreter noch nicht getan. Sie zweifeln in der Klage an, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt verfassungsgemäß beschlossen wurde. Denn im Kern sei der Rundfunkbeitrag eine Steuer, die aber nicht Länder, sondern nur der Bund beschließen können.
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