Fusion: E-Plus und O2 könnten Frequenzen verlieren
Vor knapp zwei Wochen wurde bekannt, dass der spanische Telekommunikationskonzern Telefónica, der in Deutschland unter der Marke O2 auftritt, den bisherigen Konkurrenten E-Plus übernehmen wird. Der Fusion könnten aber Frequenzen "zum Opfer" fallen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf ein Schreiben der Bundesnetzagentur an die Chefs der beiden Unternehmen René Schuster (Telefónica Deutschland) und Thorsten Dirks (E-Plus Gruppe) berichtet, könnten die Mobilfunker durch den Zusammenschluss bisher genutzte Frequenzen verlieren.
Betroffen sind sowohl GSM- als auch UMTS-Frequenzen: Die Regulierungsbehörde verweist in den identen Schreiben an O2 und E-Plus auf den Vergabeprozess der entsprechenden Lizenzen: Dieser habe seinerzeit "wettbewerbliche Unabhängigkeit" vorgeschrieben, was nach einem Zusammenschluss nicht mehr gegeben wäre. Die Behörde droht deshalb für den "äußersten Fall" mit einem Entzug von zuvor erteilten Frequenzen.
Siehe auch: Telefónica O2 will E-Plus für 5 Mrd. Euro übernehmen
Welche genau das sein werden oder sein könnten, ist derzeit nicht bekannt, auch nicht der Bundesnetzagentur. Denn die Behörde verlangt von den beiden Unternehmen eine Klarstellung der Fakten im Zusammenhang mit den technischen Belangen der Fusion. Erst danach könne über die Frequenz(neu)verteilung entschieden werden.
Erwartungsgemäß dürften E-Plus und O2 ihre Netze zusammenlegen, was natürlich mit einer laufenden Kostenersparnis sowie einer besseren Netzqualität verbunden wäre. Details wurden dazu aber bisher nicht genannt, weshalb die Regulierungsbehörde die beiden Anbieter aufgefordert hat, innerhalb von zwei Wochen entsprechende Fakten zu schaffen.
Laut FAZ sind vor allem die für LTE benötigten Frequenzbänder um 2100 Megahertz besonders begehrt. Vodafone hat bisher keine Stellungnahme abgegeben, die Deutsche Telekom befürchtet nach der Fusion ein "massives Ungleichgewicht" zugunsten von O2/E-Plus.
An dieser Stelle sollte auch betont werden, dass die Aufforderung der Bundesnetzagentur nicht im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Belangen steht, über die wettbewerbsrechtlichen Fragen wird an anderer Stelle entschieden - ob das die eigentlich zuständige Europäischen Kommission oder das Bundeskartellamt (per so genanntem Verweisungsantrag) übernehmen wird, ist bisher allerdings nicht klar.
Betroffen sind sowohl GSM- als auch UMTS-Frequenzen: Die Regulierungsbehörde verweist in den identen Schreiben an O2 und E-Plus auf den Vergabeprozess der entsprechenden Lizenzen: Dieser habe seinerzeit "wettbewerbliche Unabhängigkeit" vorgeschrieben, was nach einem Zusammenschluss nicht mehr gegeben wäre. Die Behörde droht deshalb für den "äußersten Fall" mit einem Entzug von zuvor erteilten Frequenzen.
Siehe auch: Telefónica O2 will E-Plus für 5 Mrd. Euro übernehmen
Welche genau das sein werden oder sein könnten, ist derzeit nicht bekannt, auch nicht der Bundesnetzagentur. Denn die Behörde verlangt von den beiden Unternehmen eine Klarstellung der Fakten im Zusammenhang mit den technischen Belangen der Fusion. Erst danach könne über die Frequenz(neu)verteilung entschieden werden.
Erwartungsgemäß dürften E-Plus und O2 ihre Netze zusammenlegen, was natürlich mit einer laufenden Kostenersparnis sowie einer besseren Netzqualität verbunden wäre. Details wurden dazu aber bisher nicht genannt, weshalb die Regulierungsbehörde die beiden Anbieter aufgefordert hat, innerhalb von zwei Wochen entsprechende Fakten zu schaffen.
Laut FAZ sind vor allem die für LTE benötigten Frequenzbänder um 2100 Megahertz besonders begehrt. Vodafone hat bisher keine Stellungnahme abgegeben, die Deutsche Telekom befürchtet nach der Fusion ein "massives Ungleichgewicht" zugunsten von O2/E-Plus.
An dieser Stelle sollte auch betont werden, dass die Aufforderung der Bundesnetzagentur nicht im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Belangen steht, über die wettbewerbsrechtlichen Fragen wird an anderer Stelle entschieden - ob das die eigentlich zuständige Europäischen Kommission oder das Bundeskartellamt (per so genanntem Verweisungsantrag) übernehmen wird, ist bisher allerdings nicht klar.
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