Minister Rösler plant Regelung zur Netzneutralität
Wirtschaftsminister Philipp Rösler will noch vor der Bundestagswahl im Herbst eine Verordnung zur Netzneutralität auf den Weg bringen. Diese würde die aktuellen Drosselpläne der Telekom durchkreuzen.
Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heute in seiner Print-Ausgabe berichtet, will Wirtschaftsminister Rösler die Netzneutralität stärker gesetzlich verankern, auch der so genannte Routerzwang der Provider soll mit der geplanten Verordnung zu Fall gebracht werden.
Die geplante Drosselung selbst wäre durch den Rösler-Vorstoß zwar nach wie vor durchführbar, aber unter deutlich schlechteren Bedingungen für Provider wie die Deutsche Telekom. Denn der Rösler-Vorstoß würde die Bevorzugung der Telekom-eigenen Inhalte unterbinden.
Die Telekom könnte zwar nach wie vor drosseln, müsste dies aber querbeet tun, also auch die Datenübertragungsraten beim eigenen Videoservice "Entertain" bzw. etwaigen (Streaming-)Partnern beschränken. Der deutsche Kommunikationskonzern hatte vergangene Woche zwar eine Aufweichung der Drosselungspläne angekündigt (auf 2 MBit/s statt 384 KBit/s nach Erreichen eines bestimmten Limits), aber die eigenen Angebote immer noch außen vor gelassen.
Siehe auch: Telekom-Drossel- 2 MBit/s statt 384 KBit/s (Update)
Röslers Pläne würden sogar weiter gehen als "nur" die Drosselungspläne der Telekom in Sachen Netzneutralität genau zu definieren, sie hätten auch Folgen für das Mobilfunk-Geschäft: Denn eine per Verordnung verankerte Gleichbehandlung aller Daten würde auch mobil gelten und beispielsweise exklusive Deals wie die Kooperation zwischen der Telekom und Spotify (wo der Streaming-Anbieter gegen zusätzliche Bezahlung vom mobilen Datenvolumen ausgenommen ist) verhindern bzw. einschränken.
Außerdem will Rösler den bereits lange umstrittenen Routerzwang der Provider zu Fall bringen, dieser lässt dem Kunden keine Wahl bei der Nutzung eines Netzwerk-Geräts. Laut Bundesnetzagentur ist dieser zwar rechtens, was aber nicht weder von Kunden noch von der Zubehör-Industrie so gesehen wird. Der Netzwerkausrüster AVM hat die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur als "Willkür" bezeichnet.
Die geplante Drosselung selbst wäre durch den Rösler-Vorstoß zwar nach wie vor durchführbar, aber unter deutlich schlechteren Bedingungen für Provider wie die Deutsche Telekom. Denn der Rösler-Vorstoß würde die Bevorzugung der Telekom-eigenen Inhalte unterbinden.
Die Telekom könnte zwar nach wie vor drosseln, müsste dies aber querbeet tun, also auch die Datenübertragungsraten beim eigenen Videoservice "Entertain" bzw. etwaigen (Streaming-)Partnern beschränken. Der deutsche Kommunikationskonzern hatte vergangene Woche zwar eine Aufweichung der Drosselungspläne angekündigt (auf 2 MBit/s statt 384 KBit/s nach Erreichen eines bestimmten Limits), aber die eigenen Angebote immer noch außen vor gelassen.
Siehe auch: Telekom-Drossel- 2 MBit/s statt 384 KBit/s (Update)
Röslers Pläne würden sogar weiter gehen als "nur" die Drosselungspläne der Telekom in Sachen Netzneutralität genau zu definieren, sie hätten auch Folgen für das Mobilfunk-Geschäft: Denn eine per Verordnung verankerte Gleichbehandlung aller Daten würde auch mobil gelten und beispielsweise exklusive Deals wie die Kooperation zwischen der Telekom und Spotify (wo der Streaming-Anbieter gegen zusätzliche Bezahlung vom mobilen Datenvolumen ausgenommen ist) verhindern bzw. einschränken.
Außerdem will Rösler den bereits lange umstrittenen Routerzwang der Provider zu Fall bringen, dieser lässt dem Kunden keine Wahl bei der Nutzung eines Netzwerk-Geräts. Laut Bundesnetzagentur ist dieser zwar rechtens, was aber nicht weder von Kunden noch von der Zubehör-Industrie so gesehen wird. Der Netzwerkausrüster AVM hat die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur als "Willkür" bezeichnet.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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