PRISM: Ex-Staatsanwalt verklagt Obama und NSA
Wegen des Abhörskandals in den USA hat ein ehemaliger Staatsanwalt gemeinsam mit den Eltern eines in Afghanistan verstorbenen Soldaten Klage gegen verschiedene Beteiligte eingereicht.
Larry Klayman und die Familie Stange wollen wegen des PRISM-Falles den US-Präsidenten Barack Obama, den Chef des Geheimdienstes NSA Keith Alexander und andere vor Gericht zitieren. Sie werfen diesen vor, ihre Privatsphäre verletzt und ihre Grundrechte eingeschränkt zu haben. Dafür verlangen sie nun in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadensersatz.
Im Zuge des PRISM-Programms hat die NSA unter anderem Verbindungsdaten bei US-Telekommunikationskonzernen abgegriffen. Dabei ging es im Grunde um solche Informationen, wie sie hierzulande durch die Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen. Die Kläger kritisieren unter anderem, dass es für das Vorgehen keine gesetzliche Grundlage gebe, die unter anderem regeln würde, wer in welchem Fall auf diese Daten zugreifen darf und was anschließend mit ihnen geschieht.
Weiterhin sehen die Kläger verfassungsmäßige Prinzipien verletzt, wonach der Geheimdienst NSA gar keine US-Bürger ausspionieren darf. Wie in der Klageschrift ausgeführt wird, sei durch das PRISM-Programm gleich gegen drei Verfassungszusätze verstoßen worden. So sei es beispielsweise ein Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit, da Bürger nachgewiesenermaßen von ihren Rechten weniger frei Gebrauch machen, wenn sie dabei von staatlichen Stellen überwacht werden.
Die mangelnde Rechtsgrundlage verstoße außerdem gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, heißt es in dem Papier. Allerdings steht noch längst nicht fest, dass die Kläger zumindest in Teilen Erfolg haben werden. Denn die beteiligten Behörden hatten schnell betont, dass sie ihr Vorgehen durch die bestehenden Gesetze gedeckt sehen.
Seitens der US-Politik setzt man in der Sache derzeit ohnehin eher auf Angriff als auf Schadensbegrenzung. So wird nicht etwa der Geheimdienst für die Bespitzelung kritisiert. Statt dessen gerät Edward Snowden ins Visier, der die Sache öffentlich gemacht hatte, dem vorgeworfen wird, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben. Dieser ist inzwischen auf seinem Auslandsaufenthalt in Hongkong abgetaucht.
Im Zuge des PRISM-Programms hat die NSA unter anderem Verbindungsdaten bei US-Telekommunikationskonzernen abgegriffen. Dabei ging es im Grunde um solche Informationen, wie sie hierzulande durch die Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen. Die Kläger kritisieren unter anderem, dass es für das Vorgehen keine gesetzliche Grundlage gebe, die unter anderem regeln würde, wer in welchem Fall auf diese Daten zugreifen darf und was anschließend mit ihnen geschieht.
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Die mangelnde Rechtsgrundlage verstoße außerdem gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, heißt es in dem Papier. Allerdings steht noch längst nicht fest, dass die Kläger zumindest in Teilen Erfolg haben werden. Denn die beteiligten Behörden hatten schnell betont, dass sie ihr Vorgehen durch die bestehenden Gesetze gedeckt sehen.
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