Dating-Portale müssen Gebühren zurückzahlen
Das Unternehmen EliteMedianet, das die beiden Partnervermittlungs-Portale ElitePartner und AcademicPartner betreibt, muss einer Reihe von Kunden die Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse erstatten.
Nutzer, die mit einem fristgerechtem Widerruf einer Premium-Mitgliedschaft rechtzeitig aus dem Vertrag ausgestiegen sind, können die Kosten in Höhe von 99 Euro zurückverlangen. Das teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die vor dem Landgericht Hamburg ein nun rechtskräftiges Urteil erstritten hat. Sie empfiehlt ehemaligen Kunden, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bei den Plattformen ElitePartner oder AcademicPartner müssen die Nutzer Premium-Mitglieder werden, wenn sie unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen wollen. Zu dieser Mitgliedschaft gehört als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments.
Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts.
Dieser Ansicht schloss sich auch das Gericht an. Die Partnervermittlungsfirma hat ihren Berufungsantrag gegen einen in erster Instanz gefällten Gerichtsentscheid nun zurückgenommen. Die Entscheidung wird damit rechtsgültig. "Wer zu Unrecht 99 Euro gezahlt hat, kann diese jetzt zurückfordern", erklärte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg, "denn die in der Premium-Mitgliedschaft enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse darf ab sofort nicht mehr vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden."
Bei den Plattformen ElitePartner oder AcademicPartner müssen die Nutzer Premium-Mitglieder werden, wenn sie unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen wollen. Zu dieser Mitgliedschaft gehört als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments.
Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts.
Dieser Ansicht schloss sich auch das Gericht an. Die Partnervermittlungsfirma hat ihren Berufungsantrag gegen einen in erster Instanz gefällten Gerichtsentscheid nun zurückgenommen. Die Entscheidung wird damit rechtsgültig. "Wer zu Unrecht 99 Euro gezahlt hat, kann diese jetzt zurückfordern", erklärte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg, "denn die in der Premium-Mitgliedschaft enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse darf ab sofort nicht mehr vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden."
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Christian Kahle
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