Ex-Betreiber von Torrent.to zu langer Haft verurteilt
Der ehemalige Betreiber der BitTorrent-Plattform Torrent.to ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 3 Jahre und 10 Monate soll der heute 33-Jährige hinter Gitter.
Das Amtsgericht Aachen sah die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke als erwiesen an, obwohl das Portal selbst keine entsprechenden Inhalte zum Download anbot, sondern lediglich Torrent-Dateien, die auf entsprechende Dateien auf Rechnern von Nutzern verwiesen.
Nach Überzeugung des Gerichts betrieb R. diese Plattform zwischen Dezember 2005 und April 2008 mit dem alleinigen Vorsatz, dort mit größtmöglichem Profit Werbeplätze zu vermieten, die er über sein eigenes Werbenetzwerk vermarktete. Mit diesem illegalen Geschäftsmodell habe er in Spitzenzeiten monatlich Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt, so der Vorsitzende Richter.
In der mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht auf die herausragende Stellung von Torrent.to hin. Diese BitTorrent-Portalseite habe, so das Gericht, in Spitzenzeiten eine "marktführende Rolle" gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen Streaming-Portal Kino.to vergleichbar gewesen. Deshalb sei ein ebenso hohes Strafmaß wie gegen den Chefprogrammierer von Kino.to im Fall des Jens R. angemessen.
Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern - unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter einer .to-Domain. Seinen Mitarbeitern habe er außerdem extrem niedrige Löhne gezahlt.
Das einzige Motiv habe laut dem Gericht in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über Torrent.to ausgelieferten Layer Ads zu erzielen. Nur zu diesem Zweck sei die Plattform betrieben worden.
Seit Jahren versuchen die Vertreter der Rechteinhaber gegen die Plattform vorzugehen. Die nun erfolgte Verurteilung ändert erst einmal nichts daran, dass die Seite weiterhin aktiv ist.
Nach Überzeugung des Gerichts betrieb R. diese Plattform zwischen Dezember 2005 und April 2008 mit dem alleinigen Vorsatz, dort mit größtmöglichem Profit Werbeplätze zu vermieten, die er über sein eigenes Werbenetzwerk vermarktete. Mit diesem illegalen Geschäftsmodell habe er in Spitzenzeiten monatlich Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt, so der Vorsitzende Richter.
In der mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht auf die herausragende Stellung von Torrent.to hin. Diese BitTorrent-Portalseite habe, so das Gericht, in Spitzenzeiten eine "marktführende Rolle" gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen Streaming-Portal Kino.to vergleichbar gewesen. Deshalb sei ein ebenso hohes Strafmaß wie gegen den Chefprogrammierer von Kino.to im Fall des Jens R. angemessen.
Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern - unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter einer .to-Domain. Seinen Mitarbeitern habe er außerdem extrem niedrige Löhne gezahlt.
Das einzige Motiv habe laut dem Gericht in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über Torrent.to ausgelieferten Layer Ads zu erzielen. Nur zu diesem Zweck sei die Plattform betrieben worden.
Seit Jahren versuchen die Vertreter der Rechteinhaber gegen die Plattform vorzugehen. Die nun erfolgte Verurteilung ändert erst einmal nichts daran, dass die Seite weiterhin aktiv ist.
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