Steuern: CDU will E-Books wie Bücher behandeln
Die CDU will sich im Bundestag dafür einsetzen, dass digitale Ausgaben von Büchern zukünftig zu den gleichen Konditionen verkauft werden können, wie die gedruckte Form - das gilt insbesondere für die Umsatzsteuer.
Unter dem Zeichen der Kulturförderung gilt für herkömmliche Bücher nämlich nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für ein E-Book hingegen, das haargenau den gleichen Inhalt enthält und nur auf einem anderen Medium präsentiert wird, gilt derzeit hingegen der volle Umsatzsteueranteil von 19 Prozent.
Während hier ein Unterschied gemacht wird, gilt dies aber nicht in anderen rechtlichen Bereichen rund um den Buchhandel. So gilt beispielsweise auch für E-Books die Buchpreisbindung, nach der eine Ausgabe bei allen Händlern zum gleichen Preis angeboten werden muss. Angesichts dessen werde es "schwerfallen, hier eine Begründung zu geben" warum ein unterschiedlicher Umsatzsteuersatz angesetzt wird, erklärte der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Volker Kauder laut dem Magazin 'Literaturcafe' auf einer Veranstaltung zum Thema.
Der Politiker erklärte, dass sich seine Fraktion dafür einsetzen wolle, den Umsatzsteuersatz hier anzugleichen. Zukünftig soll also nicht nur für das E-Book, sondern auch für Hörbücher der niedrigere Satz angelegt werden, führte er aus. Dies könnte allerdings auch zur Folge haben, dass Hörbücher dann ebenfalls preisgebunden werden, was aktuell nicht der Fall ist.
Dies blieb aber letztlich der einzige Punkt, an dem die Union etwas mehr Verständnis für die sich verändernden Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter aufbringt. Kauders Kollege Günter Krings brachte im Gegenzug die üblichen Parolen herüber, mit denen man versucht in der Branche zu punkten. So klagte er darüber, dass Urheber heutzutage mit Füßen getreten würden und plädierte für den Aufbau einer Sperr-Infrastruktur wie sie bereits einmal beim so genannten Zugangserschwerungsgesetz gescheitert ist. Doch diesmal sollen die Stoppschilder nicht vor Kinderpornographie, sondern vor Tauschbörsen und Webseiten, die illegale Kopien verlinken, hochgezogen werden.
Während hier ein Unterschied gemacht wird, gilt dies aber nicht in anderen rechtlichen Bereichen rund um den Buchhandel. So gilt beispielsweise auch für E-Books die Buchpreisbindung, nach der eine Ausgabe bei allen Händlern zum gleichen Preis angeboten werden muss. Angesichts dessen werde es "schwerfallen, hier eine Begründung zu geben" warum ein unterschiedlicher Umsatzsteuersatz angesetzt wird, erklärte der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Volker Kauder laut dem Magazin 'Literaturcafe' auf einer Veranstaltung zum Thema.
Der Politiker erklärte, dass sich seine Fraktion dafür einsetzen wolle, den Umsatzsteuersatz hier anzugleichen. Zukünftig soll also nicht nur für das E-Book, sondern auch für Hörbücher der niedrigere Satz angelegt werden, führte er aus. Dies könnte allerdings auch zur Folge haben, dass Hörbücher dann ebenfalls preisgebunden werden, was aktuell nicht der Fall ist.
Dies blieb aber letztlich der einzige Punkt, an dem die Union etwas mehr Verständnis für die sich verändernden Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter aufbringt. Kauders Kollege Günter Krings brachte im Gegenzug die üblichen Parolen herüber, mit denen man versucht in der Branche zu punkten. So klagte er darüber, dass Urheber heutzutage mit Füßen getreten würden und plädierte für den Aufbau einer Sperr-Infrastruktur wie sie bereits einmal beim so genannten Zugangserschwerungsgesetz gescheitert ist. Doch diesmal sollen die Stoppschilder nicht vor Kinderpornographie, sondern vor Tauschbörsen und Webseiten, die illegale Kopien verlinken, hochgezogen werden.
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Christian Kahle
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