BGH: RapidShare muss in Grenzen selbst aktiv sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt seine ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren um den Filehoster RapidShare veröffentlicht. Darin werden dem Unternehmen verschiedene Pflichten auferlegt.
In den üblichen Fällen von Urheberrechtsverletzungen sind beispielsweise Betreiber von Foren dann für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich, wenn sie diese nicht umgehend beseitigen, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Grundsätzlich gilt dies nach Ansicht des BGH auch für einen Filehoster.
Allerdings waren die Richter auch der Meinung, dass es bei RapidShare letztlich nicht ausreicht, einfach nur Dateien zu entfernen, nachdem die Rechteinhaber auf diese hingewiesen haben. In einem gewissen Umfang sei es der Firma durchaus zuzumuten auch selbst etwas dagegen zu tun, dass die Anwender die Plattform zur illegalen Verbreitung von Kopien verwenden, berichtet der Rechtsanwalt Thomas Stadler in einer Analyse des Urteils.
Demnach ist es vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchaus gedeckt, wenn man von dem Unternehmen verlangt, rudimentäre Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz eines einfachen Keyword-Filters. Außerdem kann RapidShare anhand der Logfiles des Webservers nachvollziehen, wenn bestimmte einschlägige Linksammlungen auf ein bestimmtes Angebot verweisen. Auch hier sei es nicht unzumutbar, die entsprechende Datei dann zu entfernen.
Grundsätzlich hielt das Gericht es für möglich, zumindest eine einstellige Anzahl an bekannten Link-Portalen, auf denen immer wieder auf geschützte Werke auf RapidShare-Servern verwiesen wird, manuell im Auge zu behalten und gegebenenfalls zu reagieren. Aber auch automatisiert lasse sich hier ohne unzumutbaren Aufwand ein besserer Urheberrechtsschutz implementieren.
Durch Sachverständige sei in der Verhandlung klar gemacht worden, "dass es mittlerweile mit denselben Techniken, mit denen Suchmaschinen und interessierte Nutzer die Download-Links auffinden, möglich ist, automatisiert die Linksammlungen zu durchsuchen und die entsprechenden Hyperlinks aufzufinden", hieß es in der Urteilsbegründung.
Allerdings waren die Richter auch der Meinung, dass es bei RapidShare letztlich nicht ausreicht, einfach nur Dateien zu entfernen, nachdem die Rechteinhaber auf diese hingewiesen haben. In einem gewissen Umfang sei es der Firma durchaus zuzumuten auch selbst etwas dagegen zu tun, dass die Anwender die Plattform zur illegalen Verbreitung von Kopien verwenden, berichtet der Rechtsanwalt Thomas Stadler in einer Analyse des Urteils.
Demnach ist es vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchaus gedeckt, wenn man von dem Unternehmen verlangt, rudimentäre Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz eines einfachen Keyword-Filters. Außerdem kann RapidShare anhand der Logfiles des Webservers nachvollziehen, wenn bestimmte einschlägige Linksammlungen auf ein bestimmtes Angebot verweisen. Auch hier sei es nicht unzumutbar, die entsprechende Datei dann zu entfernen.
Grundsätzlich hielt das Gericht es für möglich, zumindest eine einstellige Anzahl an bekannten Link-Portalen, auf denen immer wieder auf geschützte Werke auf RapidShare-Servern verwiesen wird, manuell im Auge zu behalten und gegebenenfalls zu reagieren. Aber auch automatisiert lasse sich hier ohne unzumutbaren Aufwand ein besserer Urheberrechtsschutz implementieren.
Durch Sachverständige sei in der Verhandlung klar gemacht worden, "dass es mittlerweile mit denselben Techniken, mit denen Suchmaschinen und interessierte Nutzer die Download-Links auffinden, möglich ist, automatisiert die Linksammlungen zu durchsuchen und die entsprechenden Hyperlinks aufzufinden", hieß es in der Urteilsbegründung.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Aktuelle Filesharing-Downloads
Videos zum Thema
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- One UI 9.5: Samsung führt interne Tests durch - Diese Geräte sind dabei
- Pwn2Own: Erneute Schlappe für Samsung - S26 gleich mehrfach gehackt
- Microsoft lockt Apple-Nutzer mit 1000 Dollar Eintauschprämie
- Linux-Vater Torvalds: KI zum Programmieren ist eine "Einstiegsdroge"
- Webb entdeckt Wasserwolken auf weit entferntem Braunen Zwerg
- Ende der GeForce RTX 5090? Nvidia-Top-Chip nur noch für Profi-GPUs
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
OFFLINE Echtzeit-Übersetzer?
ichliebecomputer - Gestern 23:51 Uhr -
Karlsruher Manifest zur Digitalen Souveränität
d-hubs - Gestern 22:53 Uhr -
Neu - TrueNAS 27.0.0-RC.1 (Release Candidate 1) :
d-hubs - Gestern 09:37 Uhr -
Neues zu einer "Europäischen Bewegung"
d-hubs - Gestern 09:17 Uhr -
Version: KillerPDF v1.8.80 ist freigegeben
d-hubs - Vorgestern 09:09 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen