BGH: RapidShare muss in Grenzen selbst aktiv sein

Filesharing, Filehoster, Filehosting, Rapidshare Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt seine ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren um den Filehoster RapidShare veröffentlicht. Darin werden dem Unternehmen verschiedene Pflichten auferlegt. mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!