Sieg für Constantin Film im Streit mit Rapidshare
Wegen der Verbreitung illegaler Kopien von Filmen ist die in der Schweiz ansässige Firma Constantin Film gegen den Filehoster Rapdishare, der ebenfalls den Hauptsitz in der Schweiz hat, vor Gericht gezogen.
Ende dieser Woche kam das Gericht zu einer Entscheidung in diesem Verfahren. Das Urteil ist zu den Gunsten von Constantin Film ausgefallen. Laut einem Bericht des 'Handelsblatts' handelt es sich um den zweiten Sieg der Produktionsfirma gegen Rapidshare.
Mit dieser Angelegenheit hat sich das Oberlandesgericht in München auseinandergesetzt. Die eingereichte Berufung des One-Click-Hosters Rapidshare hat das Gericht in drei Verfahren abgelehnt. Konkret ging es Constantin Film hierbei um die Verbreitung illegaler Filmkopien wie Der Freischütz, Vorstadtkrokodile 3 und Franceso und der Papst.
Siehe auch: Rapidshare haftet für Rechtsverletzungen, aber...
Ursprünglich klagte Constantin Film auf Unterlassung. Dagegen reichte Rapidshare dann einen Widerspruch ein. In zweiter Instanz wurde dieser nun von dem Gericht zurückgewiesen. Das Gericht hat bisher nur die Entscheidung bekannt gegeben und keine Urteilsbegründung vorgelegt. Beide Unternehmen warten jetzt auf die Begründung und haben sich aus diesem Grund noch nicht dazu geäußert.
Ende August dieses Jahres hat sich der Filehoster RapidShare klar gegen eine rechtliche Verfolgung von Filehosting-Anbietern ausgesprochen und fordert ein härteres Vorgehen gegen Seiten, die Links zu illegalen Angeboten sammeln. Weil Anbieter wie Rapidshare lediglich einen Platz zum Backup von Nutzerdaten anbieten, sei man nicht für den Austausch illegaler Angebote verantwortlich, teilte das Unternehmen damals mit.
Special: Alles zum Thema Filesharing
Mit dieser Angelegenheit hat sich das Oberlandesgericht in München auseinandergesetzt. Die eingereichte Berufung des One-Click-Hosters Rapidshare hat das Gericht in drei Verfahren abgelehnt. Konkret ging es Constantin Film hierbei um die Verbreitung illegaler Filmkopien wie Der Freischütz, Vorstadtkrokodile 3 und Franceso und der Papst.
Siehe auch: Rapidshare haftet für Rechtsverletzungen, aber...
Ursprünglich klagte Constantin Film auf Unterlassung. Dagegen reichte Rapidshare dann einen Widerspruch ein. In zweiter Instanz wurde dieser nun von dem Gericht zurückgewiesen. Das Gericht hat bisher nur die Entscheidung bekannt gegeben und keine Urteilsbegründung vorgelegt. Beide Unternehmen warten jetzt auf die Begründung und haben sich aus diesem Grund noch nicht dazu geäußert.
Ende August dieses Jahres hat sich der Filehoster RapidShare klar gegen eine rechtliche Verfolgung von Filehosting-Anbietern ausgesprochen und fordert ein härteres Vorgehen gegen Seiten, die Links zu illegalen Angeboten sammeln. Weil Anbieter wie Rapidshare lediglich einen Platz zum Backup von Nutzerdaten anbieten, sei man nicht für den Austausch illegaler Angebote verantwortlich, teilte das Unternehmen damals mit.
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