Instagram könnte ungefragt Nutzer-Fotos verkaufen
Der beliebte Fotodienst Instagram ändert nach der Übernahme durch Facebook seine Nutzungsbedingungen und macht sich damit definitiv keine Freunde: Die neuen AGB sehen vor, dass die von Usern hochgeladenen Fotos uneingeschränkt verkauft werden dürfen.
Wie die Technikseite 'Cnet' berichtet, gelten die neuen Nutzungsbedingungen ab dem 16. Januar 2013. Wer bis dahin sein Instagram-Konto nicht löscht, der wird sich gegen die AGB-Änderung auch nicht nachträglich wehren können.
Mit den neuen Bestimmungen nimmt sich der Instagram-Eigentümer Facebook das (dauerhafte) Recht, alle öffentlichen Fotos an Dritte lizensieren zu dürfen. Bildrechte können künftig von Unternehmen und Organisationen, auch zu Werbezwecken, erworben werden.
In den aktualisierten 'Terms of Service', also den AGB, heißt es dazu, dass der Nutzer "Instagram hiermit nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, sublizenzierbare und weltweite Lizenz" für die auf dem Dienst veröffentlichten Inhalte gewähre. Diese Inhalte, also Bilder, können - wie oben erwähnt - vom Unternehmen auch weiterkauft werden. Das gilt allerdings nicht rückwirkend, alle vor dem 16. Januar 2013 auf Instagram hochgeladenen Bilder sind nicht betroffen.
Datenschützer und Aktivisten sind über diesen Schritt natürlich alles andere als begeistert, ja sogar empört. Denn die Instagram-Änderung gilt auch für abgebildete Personen, Kinder sind hiervon nicht ausgenommen. Das bedeutet, dass auch eigentlich private Aufnahmen von Minderjährigen (die von Eltern hochgeladen worden sind) für Werbezwecke verwendet werden könnten.
Instagram bzw. Facebook rüsten sich auch gleich gegen etwaige (Sammel-)Klagen, man schreibt, dass man für die Veröffentlichung privater Fotos nicht haftbar gemacht werden könne.
Allerdings sollte man auch betonen, dass die ab 16. Januar geltenden Bedingungen nicht automatisch zur Folge haben, dass Instagram zu einer Art Stock-Fotoagentur wird. Facebook hat also wohl derzeit gar nicht vor, die Instagram-Bilder zu verkaufen. Sollte sich die "Gelegenheit" aber künftig mal ergeben, dann dürfte man das auch tun.
Siehe auch: Facebook kauft Instagram für eine Milliarde Dollar
Mit den neuen Bestimmungen nimmt sich der Instagram-Eigentümer Facebook das (dauerhafte) Recht, alle öffentlichen Fotos an Dritte lizensieren zu dürfen. Bildrechte können künftig von Unternehmen und Organisationen, auch zu Werbezwecken, erworben werden.
In den aktualisierten 'Terms of Service', also den AGB, heißt es dazu, dass der Nutzer "Instagram hiermit nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, sublizenzierbare und weltweite Lizenz" für die auf dem Dienst veröffentlichten Inhalte gewähre. Diese Inhalte, also Bilder, können - wie oben erwähnt - vom Unternehmen auch weiterkauft werden. Das gilt allerdings nicht rückwirkend, alle vor dem 16. Januar 2013 auf Instagram hochgeladenen Bilder sind nicht betroffen.
Datenschützer und Aktivisten sind über diesen Schritt natürlich alles andere als begeistert, ja sogar empört. Denn die Instagram-Änderung gilt auch für abgebildete Personen, Kinder sind hiervon nicht ausgenommen. Das bedeutet, dass auch eigentlich private Aufnahmen von Minderjährigen (die von Eltern hochgeladen worden sind) für Werbezwecke verwendet werden könnten.
Instagram bzw. Facebook rüsten sich auch gleich gegen etwaige (Sammel-)Klagen, man schreibt, dass man für die Veröffentlichung privater Fotos nicht haftbar gemacht werden könne.
Allerdings sollte man auch betonen, dass die ab 16. Januar geltenden Bedingungen nicht automatisch zur Folge haben, dass Instagram zu einer Art Stock-Fotoagentur wird. Facebook hat also wohl derzeit gar nicht vor, die Instagram-Bilder zu verkaufen. Sollte sich die "Gelegenheit" aber künftig mal ergeben, dann dürfte man das auch tun.
Siehe auch: Facebook kauft Instagram für eine Milliarde Dollar
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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