Media-Markt-'Diebin':
Hausverbot trotz Unschuld
Eine österreichische Kundin der Elektronikkette Media Markt, die fälschlicherweise als "Diebin" beschuldigt worden ist, macht sich derzeit auf der Facebook-Seite des Unternehmens Luft. Fast schon kurios: Trotz einer "Entschuldigung" hat sie im Markt weiterhin Hausverbot.
Wie die österreichische Tageszeitung 'derStandard' auf ihrer Webseite berichtet, droht der bekannten Elektrohandelskette Media Markt ein so (oder so ähnlich) genannter Fäkaliensturm bzw. hat dieser bereits begonnen. Eine Kundin aus Linz hat nämlich auf der 'Facebook-Seite' des Unternehmens einen Text veröffentlicht, in dem sie dem Media Markt ein (vorsichtig formuliert) eher unglückliches Vorgehen vorwirft.
Sie sei, so schreibt die Dame, in der Linzer Filiale Industriezeile "fälschlicherweise öffentlich als Dieb beschimpft" worden, diese Anschuldigung war aber falsch. Laut der Kundin gab es vom Leiter der Filiale aber nur eine halbgare "Entschuldigung", sie zitiert diesen mit den Worten: " Ja wenn Sie glauben, ich hätte das getan, dann entschuldige ich mich halt." Das sei aber keine "echte Entschuldigung", so Alicja Michalik auf Facebook.
Kurios wird die Angelegenheit aber erst später: Michalik berichtet, dass sie danach eine schriftliche Entschuldigung bekommen habe, beigelegt war da auch ein Media-Markt-Gutschein. Diesen kann sie allerdings vor Ort gar nicht einlösen, da sie in der besagten Filiale nach wie vor Hausverbot habe. Daraufhin habe sie den Verkaufsleiter gefragt, was sie damit anfangen solle, wenn sie den Markt nicht betreten dürfe, worauf dieser geantwortet haben soll, dass man "ja einen Onlineshop" habe.
Die verärgerte Kundin hat ihr Erlebnis daraufhin auf die Facebook-Repräsentanz von MediaMarktAustria gestellt, sie fordert weiterhin eine persönliche Entschuldigung jenes Geschäftsführers, der diese Angelegenheit (laut Darstellung Michaliks) zu verantworten habe. Das Facebook-Team des Unternehmens hat der Kundin bereits geantwortet und sich auch online nochmal für alle entstandenen Probleme entschuldigt, zum Thema Hausverbot hat man sich bis jetzt aber noch nicht geäußert.
Update 19.34 Uhr: Media Markt hat gegenüber derStandard und auch uns mittlerweile eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Das Unternehmen spricht von einem "Missverständnis" und erklärt darin, dass es bei der Angelegenheit um die Abholung eines online bestellten Produktes ging.
Media Markt: "Für eine ordnungsgemäße Übergabe ist die schriftliche Bestätigung der Empfängerin essentiell: Sie bestätigt allen Parteien, dass die Ware wie bestellt ausgefolgt wurde. Da die Übernahmebestätigung nicht unmittelbar bei der Produktübergabe erfolgt ist, haben unsere MitarbeiterInnen nachträglich darum ersucht. Dies hat die Kundin verweigert. Die Kundin wurde persönlich zu keinem Zeitpunkt des Diebstahls bezichtigt, noch war es die Absicht, diesen Eindruck zu erwecken. Die Kundin war jedoch leider zunächst auf unsere Bitte und Aufforderung hin nicht bereit, eine Übernahmebestätigung für ihre online gekaufte und im Markt abgeholte Ware zu unterfertigen."
Media Markt weiter: "Der zuständige Geschäftsführer versuchte die Kundin daher über folgenden Umstand aufzuklären: Ein Produkt kann und darf nicht ohne Übernahmebestätigung ausgefolgt werden. Eine Kundenunterschrift ist unerlässlich, da das betreffende Produkt andernfalls theoretisch ein zweites Mal abgeholt werden könnte. Dies käme einem Diebstahl gleich."
Daraufhin sei die Sache verbal eskaliert, so Media Markt, die Kundin habe sich "auf sehr persönlicher, ungebührlicher Ebene" gegenübern Mitarbeitern geäußert, worauf der Geschäftsführer die Kundin tatsächlich des Marktes verwiesen hat. Ein "Einkaufsverbot für alle Media Märkte" sei dagegen nicht ausgesprochen worden. Außerdem betont das Unternehmen, dass man "wiederholt schriftlich und telefonisch mit Entschuldigungen auf die Kundin zugegangen" sei, zudem wurde ihr "als Geste des Entgegenkommens ein Gutschein in angemessener Höhe angeboten." Beides habe diese abgelehnt.
Sie sei, so schreibt die Dame, in der Linzer Filiale Industriezeile "fälschlicherweise öffentlich als Dieb beschimpft" worden, diese Anschuldigung war aber falsch. Laut der Kundin gab es vom Leiter der Filiale aber nur eine halbgare "Entschuldigung", sie zitiert diesen mit den Worten: " Ja wenn Sie glauben, ich hätte das getan, dann entschuldige ich mich halt." Das sei aber keine "echte Entschuldigung", so Alicja Michalik auf Facebook.
Kurios wird die Angelegenheit aber erst später: Michalik berichtet, dass sie danach eine schriftliche Entschuldigung bekommen habe, beigelegt war da auch ein Media-Markt-Gutschein. Diesen kann sie allerdings vor Ort gar nicht einlösen, da sie in der besagten Filiale nach wie vor Hausverbot habe. Daraufhin habe sie den Verkaufsleiter gefragt, was sie damit anfangen solle, wenn sie den Markt nicht betreten dürfe, worauf dieser geantwortet haben soll, dass man "ja einen Onlineshop" habe.
Die verärgerte Kundin hat ihr Erlebnis daraufhin auf die Facebook-Repräsentanz von MediaMarktAustria gestellt, sie fordert weiterhin eine persönliche Entschuldigung jenes Geschäftsführers, der diese Angelegenheit (laut Darstellung Michaliks) zu verantworten habe. Das Facebook-Team des Unternehmens hat der Kundin bereits geantwortet und sich auch online nochmal für alle entstandenen Probleme entschuldigt, zum Thema Hausverbot hat man sich bis jetzt aber noch nicht geäußert.
Update 19.34 Uhr: Media Markt hat gegenüber derStandard und auch uns mittlerweile eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Das Unternehmen spricht von einem "Missverständnis" und erklärt darin, dass es bei der Angelegenheit um die Abholung eines online bestellten Produktes ging.
Media Markt: "Für eine ordnungsgemäße Übergabe ist die schriftliche Bestätigung der Empfängerin essentiell: Sie bestätigt allen Parteien, dass die Ware wie bestellt ausgefolgt wurde. Da die Übernahmebestätigung nicht unmittelbar bei der Produktübergabe erfolgt ist, haben unsere MitarbeiterInnen nachträglich darum ersucht. Dies hat die Kundin verweigert. Die Kundin wurde persönlich zu keinem Zeitpunkt des Diebstahls bezichtigt, noch war es die Absicht, diesen Eindruck zu erwecken. Die Kundin war jedoch leider zunächst auf unsere Bitte und Aufforderung hin nicht bereit, eine Übernahmebestätigung für ihre online gekaufte und im Markt abgeholte Ware zu unterfertigen."
Media Markt weiter: "Der zuständige Geschäftsführer versuchte die Kundin daher über folgenden Umstand aufzuklären: Ein Produkt kann und darf nicht ohne Übernahmebestätigung ausgefolgt werden. Eine Kundenunterschrift ist unerlässlich, da das betreffende Produkt andernfalls theoretisch ein zweites Mal abgeholt werden könnte. Dies käme einem Diebstahl gleich."
Daraufhin sei die Sache verbal eskaliert, so Media Markt, die Kundin habe sich "auf sehr persönlicher, ungebührlicher Ebene" gegenübern Mitarbeitern geäußert, worauf der Geschäftsführer die Kundin tatsächlich des Marktes verwiesen hat. Ein "Einkaufsverbot für alle Media Märkte" sei dagegen nicht ausgesprochen worden. Außerdem betont das Unternehmen, dass man "wiederholt schriftlich und telefonisch mit Entschuldigungen auf die Kundin zugegangen" sei, zudem wurde ihr "als Geste des Entgegenkommens ein Gutschein in angemessener Höhe angeboten." Beides habe diese abgelehnt.
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