Uhl: "BKA kriegt Staatstrojaner vielleicht nie hin"
Mitteldeutschen Zeitung'. Aber selbst dann ist nicht sicher, ob die zuständigen Behörden es je schaffen, selbst eine entsprechende Überwachungs-Malware zu entwickeln. "Vielleicht werden wir eines Tages sogar kleinlaut zugeben müssen, dass wir es gar nicht können", so Uhl.
Das würde dann wohl den Erwartungen derer entsprechen, die in der Debatte um einen Staatstrojaner die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ins Feld führten. Legt man diese zugrunde, so beispielsweise die Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC), bedürfe es schon eines unvergleichlichen Durchbruches in der theoretischen Informatik, um eine verfassungskonforme Variante einer solchen Malware zu entwickeln. Der CCC hatte als erstes verschiedene Staatstrojaner analysiert, die ihm zugespielt worden waren.
Diese kamen zum überwiegenden Teil von der Firma DigiTask und boten Funktionen an, die klar gegen die Vorgaben aus Karlsruhe verstießen. Deshalb ist das Unternehmen bei der Beschaffung neuer Trojaner für das BKA nun außen vor. Bis eine Eigenentwicklung gelingt, sollen sich die Ermittler allerdings weiter auf dem freien Markt nach einer passenden Malware umsehen. Dies ergab zumindest eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Linke).
Voraussetzung für den Erwerb eines Trojaners sei inzwischen aber auch die Offenlegung des Quellcodes gegenüber den Behörden. Damit reagierten die zuständigen Stellen auf die Kritiken der Datenschutzbeauftragten. Diese hatten jeweils bemängelt, eine Überprüfung nur bedingt durchführen zu können, weil die Quellcodes von den Anbietern als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden.
Allerdings dürfte sich wohl kaum ein Anbieter finden, der bereit ist, seine Sourcen zu präsentieren. Denn für die Entwicklung eines guten Trojaners werden unter anderem seltene Exploits benötigt. Wer im Besitz solcher ist, achtet für gewöhnlich penibel darauf, die wertvollen Informationen geheim zu halten - sei es, um ihre Nutzung durch Konkurrenten zu verhindern oder auch um eine Weitergabe an die jeweiligen Software-Entwickler zu verhindern, die mit der Veröffentlichung eines Patches den Exploit unbrauchbar machen würden.
"Die Entwicklung von Software durch das Bundeskriminalamt (BKA) wird voraussichtlich noch Monate dauern, vielleicht sogar Jahre", sagte Uhl gegenüber der 'Das würde dann wohl den Erwartungen derer entsprechen, die in der Debatte um einen Staatstrojaner die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ins Feld führten. Legt man diese zugrunde, so beispielsweise die Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC), bedürfe es schon eines unvergleichlichen Durchbruches in der theoretischen Informatik, um eine verfassungskonforme Variante einer solchen Malware zu entwickeln. Der CCC hatte als erstes verschiedene Staatstrojaner analysiert, die ihm zugespielt worden waren.
Diese kamen zum überwiegenden Teil von der Firma DigiTask und boten Funktionen an, die klar gegen die Vorgaben aus Karlsruhe verstießen. Deshalb ist das Unternehmen bei der Beschaffung neuer Trojaner für das BKA nun außen vor. Bis eine Eigenentwicklung gelingt, sollen sich die Ermittler allerdings weiter auf dem freien Markt nach einer passenden Malware umsehen. Dies ergab zumindest eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Linke).
Voraussetzung für den Erwerb eines Trojaners sei inzwischen aber auch die Offenlegung des Quellcodes gegenüber den Behörden. Damit reagierten die zuständigen Stellen auf die Kritiken der Datenschutzbeauftragten. Diese hatten jeweils bemängelt, eine Überprüfung nur bedingt durchführen zu können, weil die Quellcodes von den Anbietern als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden.
Allerdings dürfte sich wohl kaum ein Anbieter finden, der bereit ist, seine Sourcen zu präsentieren. Denn für die Entwicklung eines guten Trojaners werden unter anderem seltene Exploits benötigt. Wer im Besitz solcher ist, achtet für gewöhnlich penibel darauf, die wertvollen Informationen geheim zu halten - sei es, um ihre Nutzung durch Konkurrenten zu verhindern oder auch um eine Weitergabe an die jeweiligen Software-Entwickler zu verhindern, die mit der Veröffentlichung eines Patches den Exploit unbrauchbar machen würden.
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