Diablo 3: Verbraucherzentrale setzt sich durch
Blizzard, Betreiber des Hack'n'Slay-Games Diablo 3, muss ab dem nächsten Jahr deutlich prominenter auf den Verpackungen hinweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internet-Verbindung oder Anmeldung bei Battle.net benötigt wird.
Damit hat sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das US-Unternehmen durchgesetzt. Wie die Konsumentenschützer auf der Seite 'Surfer haben Rechte' vermelden, habe der Spielentwickler dies Anfang der Woche im Rahmen einer Unterlassungserklärung zugesagt.
Damit verpflichtet sich der Spielehersteller, in Zukunft auf Spieleverpackungen erweiterte Konsumenten-Hinweise über etwaige Voraussetzungen, speziell geht es um eine (dauerhafte) Internetverbindung sowie Registrierung beim Blizzard-Netzwerk Battle.net, zu platzieren.
Der vzbv schreibt: "Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie Diablo 3 nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus) genutzt werden können." Diese Maßnahme muss bis spätestens 1. April 2013 umgesetzt werden, heißt es auf "Surfer haben Rechte".
In Bezug auf die Serverausfälle, die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens zunächst ebenfalls bemängelt worden sind, wurde das Verfahren dagegen eingestellt, da man laut vzbv von Spielern erfahren habe, dass die Server mittlerweile stabil liefen. Deshalb sieht die Verbraucherschutzorganisation von einer gerichtlichen Klärung ab.
Auf "Surfer haben Rechte" schreibt der vzbv allerdings auch, dass das Problem "grundsätzlich" bestehen bleibe, genauer gesagt, dass Spieler ein erworbenes Spiel an einen Account bei Battle.net koppeln müssten. Dadurch sei ein Weiterverkauf nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, was im Vergleich zu anderen Spielen eine "massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler" darstelle. In diesem Zusammenhang verweist der vzbv auf eine aktuelle 'Abmahnung von Steam-Betreiber Valve', auch in diesem Fall wird die Bindung der gekauften Spiele an ein bestimmtes Konto kritisiert.
Damit verpflichtet sich der Spielehersteller, in Zukunft auf Spieleverpackungen erweiterte Konsumenten-Hinweise über etwaige Voraussetzungen, speziell geht es um eine (dauerhafte) Internetverbindung sowie Registrierung beim Blizzard-Netzwerk Battle.net, zu platzieren.
Der vzbv schreibt: "Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie Diablo 3 nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus) genutzt werden können." Diese Maßnahme muss bis spätestens 1. April 2013 umgesetzt werden, heißt es auf "Surfer haben Rechte".
In Bezug auf die Serverausfälle, die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens zunächst ebenfalls bemängelt worden sind, wurde das Verfahren dagegen eingestellt, da man laut vzbv von Spielern erfahren habe, dass die Server mittlerweile stabil liefen. Deshalb sieht die Verbraucherschutzorganisation von einer gerichtlichen Klärung ab.
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