GEMA sieht sich nicht an EuGH-Urteile gebunden
Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA weigert sich, die Gültigkeit eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für die eigene Praxis anzuerkennen. In dem Fall ging es um eine Auseinandersetzung der italienischen Schwesterorganisation mit einer Zahnarztpraxis.
Der Mediziner hatte sich gegen die Forderungen einer Abgabe gewehrt, die wegen der vermeintlich öffentlichen Aufführung von Musik in seiner Praxis erhoben werden sollte. Der EuGH gab ihm schließlich Recht, berichtete das Branchenblatt 'Praxisführung professionell'. Nach Einschätzung des Gerichts könne nicht automatisch von einer Öffentlichkeit gesprochen werden, wenn sich einige Personen in der Einrichtung aufhalten.
Denn einerseits sei die Zahl der Anwesenden in der Regel doch eher gering. Hinzu komme außerdem, dass auch berücksichtigt werden muss, zu welchem Zweck eine Einrichtung betrieben wird und welche Rolle die Besucher dabei spielen. Im Falle einer Zahnarztpraxis sahen die Richter eine Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufgaben einer Musik-Verwertungsgesellschaft als nicht gegeben an. Denn, wie der Rechtsanwalt Markus Komper erklärte: "Die Vorstellung, dass jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu albern."
Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei. Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen.
Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten. Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen.
Denn einerseits sei die Zahl der Anwesenden in der Regel doch eher gering. Hinzu komme außerdem, dass auch berücksichtigt werden muss, zu welchem Zweck eine Einrichtung betrieben wird und welche Rolle die Besucher dabei spielen. Im Falle einer Zahnarztpraxis sahen die Richter eine Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufgaben einer Musik-Verwertungsgesellschaft als nicht gegeben an. Denn, wie der Rechtsanwalt Markus Komper erklärte: "Die Vorstellung, dass jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu albern."
Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei. Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen.
Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten. Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Videos zum Thema Musik
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Kampf um KI-Talente: Amazon will ehemalige Mitarbeiter zurückholen
- Starker Deal im O2-Netz: 25 GB Flatrate für 6,99€ + 3 Freimonate
- Lisuan LX 7G100: Chinas 'RTX-Killer' scheitert krachend in Gaming-Tests
- KI-Milliarden auf dem Prüfstand: Investor warnt vor OpenAI & Anthropic
- Copilot-Super-App: Microsoft vereint nun Chat, Entwicklung und Agenten
- Hydrofast C300 im Test: Wasserfilter, Kocher und Sprudler in einem
- Weekend-Deals: Das sind die Top-Angebote bei Media Markt und Saturn
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Photoprism kommt mit interessanten Verbesserungen
d-hubs - Gestern 20:44 Uhr -
Der Norden prescht vor
d-hubs - Gestern 10:43 Uhr -
#WordCamp Europe '27 vom 27. bis 29. Mai 2027
d-hubs - Vorgestern 19:22 Uhr -
das WordPress-Team hat vor knapp 2 Stunden WordPress 7.1.2 veröffentli
d-hubs - 22.09. 18:53 Uhr -
die Libreoffice-community hat dem Office-Paket
d-hubs - 22.09. 15:56 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen