GEMA sieht sich nicht an EuGH-Urteile gebunden
Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA weigert sich, die Gültigkeit eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für die eigene Praxis anzuerkennen. In dem Fall ging es um eine Auseinandersetzung der italienischen Schwesterorganisation mit einer Zahnarztpraxis.
Der Mediziner hatte sich gegen die Forderungen einer Abgabe gewehrt, die wegen der vermeintlich öffentlichen Aufführung von Musik in seiner Praxis erhoben werden sollte. Der EuGH gab ihm schließlich Recht, berichtete das Branchenblatt 'Praxisführung professionell'. Nach Einschätzung des Gerichts könne nicht automatisch von einer Öffentlichkeit gesprochen werden, wenn sich einige Personen in der Einrichtung aufhalten.
Denn einerseits sei die Zahl der Anwesenden in der Regel doch eher gering. Hinzu komme außerdem, dass auch berücksichtigt werden muss, zu welchem Zweck eine Einrichtung betrieben wird und welche Rolle die Besucher dabei spielen. Im Falle einer Zahnarztpraxis sahen die Richter eine Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufgaben einer Musik-Verwertungsgesellschaft als nicht gegeben an. Denn, wie der Rechtsanwalt Markus Komper erklärte: "Die Vorstellung, dass jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu albern."
Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei. Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen.
Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten. Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen.
Denn einerseits sei die Zahl der Anwesenden in der Regel doch eher gering. Hinzu komme außerdem, dass auch berücksichtigt werden muss, zu welchem Zweck eine Einrichtung betrieben wird und welche Rolle die Besucher dabei spielen. Im Falle einer Zahnarztpraxis sahen die Richter eine Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufgaben einer Musik-Verwertungsgesellschaft als nicht gegeben an. Denn, wie der Rechtsanwalt Markus Komper erklärte: "Die Vorstellung, dass jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu albern."
Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei. Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen.
Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten. Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen.
Thema:
Videos zum Thema Musik
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Media Markt & Saturn: Bis zu 60% Rabatt in den Weekend-Deals
- 60 Tage Warnung: Microsoft beendet den Windows-11-v24H2-Support
- Online-Banking: BKA und ZIT decken riesiges Betrugsnetzwerk auf
- Windows 11: Optionales Update bringt Anpassungen im Startmenü
- Notebooksbilliger: Angebote der Woche stark reduziert
- Microsoft Exchange SE CU1: Warum das wichtige Update sich verzögert
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Gemini Notebook (ehemals NotebookLM)
d-hubs - Gestern 19:19 Uhr -
NAS-Neuigkeiten:
d-hubs - Gestern 09:44 Uhr -
Österreichs Bundesheer setzt Zeichen:
d-hubs - Vorgestern 11:20 Uhr -
Linux in Nordamerika: 10 %
d-hubs - 11.08. 09:51 Uhr -
Bits & Pretzels Startup-Event vom 28. Sep - 30. Sep, 2026 in Münch
d-hubs - 10.08. 17:40 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen