In der neuen Runde des Wettbewerbs ist nun auch noch der Berliner Rapper Tapete vertreten. Dieser ist nach eigenen Angaben ebenfalls kein Mitglied der GEMA. "Mitglied bei der Gema zu werden kam für mich schon nicht infrage, als ich vor sechs Jahren mein erstes Album fertiggestellt habe. Ich brauche keine Behörde, die mich beaufsichtigt und meine Freiheit einschränkt", erklärte er kürzlich in der 'Tageszeitung'.
Tapete arbeitet allerdings nicht einfach unter einem Pseudonym, sondern hat sich dieses auch offiziell als Künstlernamen eintragen lassen. Dadurch kann er inzwischen zwar rechtskräftig jeden Vertrag unterzeichnen - bei der GEMA wird der Name allerdings nicht anerkannt. Diese beharrt weiterhin darauf, das der Nachweis einer Nichtmitgliedschaft über den bürgerlichen Namen geführt wird.
"Die GEMA wird meine Adresse und meinen bürgerlichen Namen nur mit klassischer Detektivarbeit herausfinden können. Ich bin kein Mitglied und profitiere nicht von den vielfach beschworenen Vorteilen dieses Vereins, und trotzdem soll ich immer wieder meine kostbare Zeit dafür aufwenden, dies zu beweisen?", erklärte der Musiker in einer Stellungnahme der Musikpiraten.
Allerdings sorgt auch die Annahme des bürgerlichen Namens keineswegs dafür, dass freie Musiker keine Probleme mit der Verwertungsgesellschaft bekommen. So geht es beispielsweise Markus Koller, der mit seinem Projekt Starfrosch auf dem Musikpiraten-Sampler vertreten ist. Der Schweizer hat einen Namensvetter in Österreich, der bei der dortigen GEMA-Schwester AKM gemeldet ist. Koller muss nun jedes Mal gesondert belegen, dass es sich bei ihm um eine andere Person handelt.
Um das Problem zu entschärfen, fordert Christian Hufgard, Vorsitzender des Musikpiraten-Vereins, eine Änderung der Gesetzgebung. "Eine einfache Überprüfungspflicht, ob ein Werktitel bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet wurde, würde der freien Kunstszene massiv helfen. Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend, wo für so eine Überprüfung von Hand hunderte von Ordnern gewälzt werden müssen. Außerdem ist es ja auch heute schon so, dass Urheber kein Geld von der GEMA erhalten, wenn sie einen Titel nicht anmelden. Zahlen muss der Nutzer dann aber trotzdem dafür", erklärte er.
2012-09-24T15:54:00+02:00Christian Kahle
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