EU ermittelt wegen Windows 7 ohne Browserwahl
Chrome, Mozilla Firefox und Opera gewahrt werden, die nicht wie der Internet Explorer ab Werk in Windows enthalten sind.
Browserwahl-Menü in Windows 7
Heute gab die EU-Kommission nun bekannt, dass man eine erneute Untersuchung eingeleitet hat, um festzustellen, ob Microsoft möglicherweise die Auflagen aus seiner Einigung mit den Wettbewerbshütern wegen der Browserwahl nicht eingehalten hat. Die EU geht davon aus, dass Microsoft die Auflagen verletzt hat, weil man die Browserwahl bei Windows 7 Service Pack 1, das bereits im Februar 2011 veröffentlicht wurde, nicht korrekt implementiert hat.
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission, erklärte in einer Stellungnahme, dass man auf die Richtigkeit von Microsofts Berichten zur Umsetzung der EU-Vorgaben vertraut habe. Da sich dies jedoch als Fehler herausgestellt habe, sei nun umgehend eine neue Untersuchung eingeleitet worden. Sollten dabei nun tatsächlich Missachtungen der Auflagen festgestellt werden, müsse Microsoft mit Sanktionen rechnen.
Inzwischen hat Microsoft auf die neue Untersuchung der EU reagiert. Nach Angaben der Nachrichtenagentur 'Reuters' erklärte der Softwarekonzern, dass ein "technischer Fehler" aufgetreten sei. Dieser habe dafür gesorgt, dass man den Kunden nicht die zugesagten Auswahlmöglichkeiten bezüglich ihres Standard-Browsers bieten konnte. Derzeit arbeite man bereits an einer Lösung des Problem.
Microsoft gestand ein, wegen des technischen Fehlers die Browserwahl bei Systemen, die mit Windows 7 SP1 ausgeliefert wurden, nicht mehr angeboten zu haben. "Wir haben sofortige Schritte unternommen, um dies zu beheben", so das Unternehmen. Man bedauere das Problem und entschuldige sich audrücklich, hieß es weiter. Inzwischen werde Windows 7 in Europa wieder mit dem Menü zur Browserwahl ausgeliefert. Microsoft bot der EU außerdem eine Verlängerung des Überwachungszeitraums um 15 Monate an.
Die EU hatte Microsoft vor einigen Jahren gezwungen, den Nutzern seiner Betriebssysteme Windows XP, Vista und Windows 7 beim ersten Start eines neuen PCs ein Menü zur Wahl eines Standard-Browsers anzubieten. Dadurch soll die Chancengleichheit von alternativen Browsern wie Google 
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission, erklärte in einer Stellungnahme, dass man auf die Richtigkeit von Microsofts Berichten zur Umsetzung der EU-Vorgaben vertraut habe. Da sich dies jedoch als Fehler herausgestellt habe, sei nun umgehend eine neue Untersuchung eingeleitet worden. Sollten dabei nun tatsächlich Missachtungen der Auflagen festgestellt werden, müsse Microsoft mit Sanktionen rechnen.
Inzwischen hat Microsoft auf die neue Untersuchung der EU reagiert. Nach Angaben der Nachrichtenagentur 'Reuters' erklärte der Softwarekonzern, dass ein "technischer Fehler" aufgetreten sei. Dieser habe dafür gesorgt, dass man den Kunden nicht die zugesagten Auswahlmöglichkeiten bezüglich ihres Standard-Browsers bieten konnte. Derzeit arbeite man bereits an einer Lösung des Problem.
Microsoft gestand ein, wegen des technischen Fehlers die Browserwahl bei Systemen, die mit Windows 7 SP1 ausgeliefert wurden, nicht mehr angeboten zu haben. "Wir haben sofortige Schritte unternommen, um dies zu beheben", so das Unternehmen. Man bedauere das Problem und entschuldige sich audrücklich, hieß es weiter. Inzwischen werde Windows 7 in Europa wieder mit dem Menü zur Browserwahl ausgeliefert. Microsoft bot der EU außerdem eine Verlängerung des Überwachungszeitraums um 15 Monate an.
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