Wikileaks-Gründer:
Auslieferung nach Schweden

Dem kürzlich von Julian Assange eingereichten Einspruch gegen seine Auslieferung nach Schweden erteilte das zuständige oberste Gericht Großbritanniens eine Absage. Insofern scheint die Auslieferung festzustehen. Das höchste britische Gericht ist jüngst zu der Entscheidung gekommen, den Fall um Julian Assange, den Gründer der Whistleblowing-Plattform Wikileaks, nicht noch einmal aufrollen zu wollen, schreibt die 'BBC'. Diesbezüglich teilte der Supreme Court of the United Kingdom mit, dass die Auslieferung frühestens in 14 Tagen erfolgen soll.

Mit dieser Angelegenheit wird der Wikileaks-Gründer, der bereits durch alle britischen Gerichts-Instanzen mit dieser Thematik gezogen ist, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Straßburger Richter eine Aufschiebung der Auslieferung nicht verhindern können.

Ende Mai hat das zuständige Gericht schon einmal der Auslieferung von Julian Assange nach Schweden zugestimmt. Kurz vor Ablauf der Frist ging der von den zuständigen Anwälten gestellte Berufungsantrag bei dem höchsten Gericht von Großbritannien ein und wurde innerhalb von kurzer Zeit bearbeitet.

In Schweden wirft man Julian Assange sexuelle Vergehen gegen zwei Frauen vor. Der Gründer von Wikileaks streitet diese Anschuldigungen ab und befürchtet eine Auslieferung in die Vereinigten Staaten.
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