Mac-Klon-Hersteller Psystar hat endgültig verloren
Der Hersteller von Mac-Klonen Psystar hat seine juristische Auseinandersetzung mit dem Computer-Hersteller Apple endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof der USA weigerte sich, eine erneute Berufungsklage des Unternehmens anzunehmen und das Verfahren neu aufzurollen.
Damit hat ein früheres Urteil des US-Berufungsgerichtes Bestand, nachdem es Psystar dauerhaft untersagt ist, Apples Betriebssystem Mac OS X zu vertreiben oder auf den eigenen Rechnern vorinstalliert auszuliefern. Damit erhielt Apple mit seiner Sichtweise Recht, wonach dies gegen die Lizenzbestimmungen für die Software verstößt.
Vier Jahre haben sich die beiden Unternehmen vor den Gerichten gestritten. Noch im letzten Jahr hatten sich die Anwälte der Kanzlei Camera & Sibley, die Psystar vertreten, zuversichtlich gezeigt, letztlich als Sieger aus dem Verfahren hervorzugehen. Entsprechend enttäuscht äußerte man sich nun über die abschließende Entscheidung. "Das betrübt uns", hieß es in einer ersten Stellungnahme.
Psystar hatte im April 2008 begonnen, Computer mit Mac OS X auszuliefern. Allerdings hatte man keinen passenden Lizenzvertrag mit Apple abgeschlossen, sondern einfach im Handel erworbene Lizenzen des Betriebssystems gewerblich weiterverkauft. Apple sah darin einen Verstoß gegen seine Geschäftsbedingungen und zog vor Gericht.
Bereits in der ersten Instanz unterlag Psystar vor einem Bezirksgericht. Später kam es in Teilen zu einer außergerichtlichen Einigung, nach der die Firma 2,7 Millionen Dollar an Apple zahlen sollte. Seit Dezember 2009 war es Psystar auch untersagt, Mac OS X-Kopien zu vertreiben. Trotzdem versuchte das Unternehmen weiterhin vor Gericht die Legitimität seines Geschäftsmodells bestätigen zu lassen. Dies hatte keinen Erfolg und inzwischen haben die Prozesskosten auch dafür gesorgt, dass Psystar zahlungsunfähig wurde und in die Insolvenz gehen musste.
Vier Jahre haben sich die beiden Unternehmen vor den Gerichten gestritten. Noch im letzten Jahr hatten sich die Anwälte der Kanzlei Camera & Sibley, die Psystar vertreten, zuversichtlich gezeigt, letztlich als Sieger aus dem Verfahren hervorzugehen. Entsprechend enttäuscht äußerte man sich nun über die abschließende Entscheidung. "Das betrübt uns", hieß es in einer ersten Stellungnahme.
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