CDU: "Killerspiele wie Crysis 2 nicht preiswürdig"
Grundlage für die Vergabe des Computerspielpreises ist ein Mehrheitsbeschluss des Bundestages aus dem Jahr 2007. Nach dem damals verabschiedeten Text könne ein Spiel wie Crysis 2 nach Ansicht der Union keinesfalls in die Liste der nominierten aufgenommen werden.
In dem Beschluss heißt es: "Wir fordern die Bundesregierung auf, zeitnah einen Preis für qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele zu initiieren. Die einzusetzende unabhängige Jury sollte aus Computerspielen auswählen, die in Deutschland produziert wurden, sich dabei jedoch nicht nach deren kommerziellem Erfolg, sondern in erster Linie nach inhaltlichen Kriterien richten. Der für das Medium zentrale Aspekt der technischen Qualität sollte ebenfalls eine, wenn auch nur sekundäre, Rolle spielen."
Die jetzige Reduzierung auf den rein technisch-innovativen Aspekt als Kriterium widerspreche diesem Parlamentsbeschluss, so Börnsen. Die Jury habe sich nicht an diese eindeutige Vorgabe gehalten. Er forderte im Zuge dessen eine grundlegende Neukonzeption des Preises mit einer Rückbesinnung auf den kulturell-pädagogischen Wert eines Computerspiels.
"So genannte Killerspiele dürfen nicht honoriert werden, auch wenn sie technisch noch so ausgereift sind", so Börnsen weiter. "Wir tolerieren nach unserem Freiheits- und Demokratieverständnis durchaus jeden Erwachsenen, der diese Art von Spielen in der Freizeit spielt. Sofern es aber um eine Auszeichnung und auch Würdigung eines Computerspieles, auch mit öffentlichen Mitteln geht, beziehen wir Position gegen derartige Spiele."
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