Kino.to: Werbevermarkter in Deutschland verhaftet
Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung wird einigen Werbedienstleistern, die erst kürzlich von deutschen Fahndern verhaftet wurden, im Zusammenhang mit der geschlossenen Plattform Kino.to vorgeworfen.
Zielgerichtete Razzien wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hierzulande in dieser Woche durchgeführt. Den Fahndern ging es hierbei konkret um Werbe- und so genannte Affiliate-Dienstleister, welche für Umsatz bei Kino.to in der Vergangenheit gesorgt haben.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte gegenüber 'Spiegel Online', dass insgesamt zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsucht wurden. Wegen bestehender Haftbefehle wurden diesbezüglich zwei Männer verhaftet.
Mit dieser Aktion wurden in erster Linie in Deutschland ansässige Geschäftspartner gesucht. Gebucht wurden die Werbeschaltungen dem aktuellen Wissensstand zufolge von einem Mann im EU-Ausland, den die deutschen Behörden bislang noch nicht fassen konnten.
Im Bereich des Affiliate-Marketings ist es gerade auf Angeboten wie Kino.to üblich, dass die Werbeanzeigen eines Kunden an andere Partner weitergegeben werden. Auf diese Weise kann man als Kunde schnell den Überblick darüber verlieren, wo die jeweiligen Anzeigen tatsächlich geschaltet wurden.
Sollte es zu einem Prozess in diesem Zusammenhang kommen, so ist davon auszugehen, dass die Verteidigung in diese Richtung argumentiert. Als Vertragspartner der deutschen Dienstleister trat nicht Kino.to direkt, sondern ein Werbevermarkter im Ausland in Erscheinung.
Die bisherigen Ermittlungsverfahren im Bezug auf Kino.to richteten sich gegen die direkten Betreiber, zu denen beispielsweise ein Programmier oder ein Systemadministrator gehörten. Augenscheinlich wollen die Fahnder nun gegen weitere Teile der Verwertungskette vorgehen.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte gegenüber 'Spiegel Online', dass insgesamt zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsucht wurden. Wegen bestehender Haftbefehle wurden diesbezüglich zwei Männer verhaftet.
Mit dieser Aktion wurden in erster Linie in Deutschland ansässige Geschäftspartner gesucht. Gebucht wurden die Werbeschaltungen dem aktuellen Wissensstand zufolge von einem Mann im EU-Ausland, den die deutschen Behörden bislang noch nicht fassen konnten.
Im Bereich des Affiliate-Marketings ist es gerade auf Angeboten wie Kino.to üblich, dass die Werbeanzeigen eines Kunden an andere Partner weitergegeben werden. Auf diese Weise kann man als Kunde schnell den Überblick darüber verlieren, wo die jeweiligen Anzeigen tatsächlich geschaltet wurden.
Sollte es zu einem Prozess in diesem Zusammenhang kommen, so ist davon auszugehen, dass die Verteidigung in diese Richtung argumentiert. Als Vertragspartner der deutschen Dienstleister trat nicht Kino.to direkt, sondern ein Werbevermarkter im Ausland in Erscheinung.
Die bisherigen Ermittlungsverfahren im Bezug auf Kino.to richteten sich gegen die direkten Betreiber, zu denen beispielsweise ein Programmier oder ein Systemadministrator gehörten. Augenscheinlich wollen die Fahnder nun gegen weitere Teile der Verwertungskette vorgehen.
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