Auf Bewährung sollte man besser die Finger von Facebook lassen
Allein schon die Erwähnung von Personen in Beiträgen auf Social Media-Plattformen kann in bestimmten Fällen juristisch als Kontaktaufnahme bewertet werden. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen bekommt dies nun direkt zu spüren und muss wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis.
Infografik: Facebook: Desktop- und Mobile-Nutzer
Dieser war im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und neun Monaten verurteilt worden - das Ergebnis eines versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, nachdem er seine damalige Ehefrau mit einem Messer schwer verletzt hatte. Zwei Drittel der Strafe hatte der Täter abgesessen, als er im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen wurde.
Dies ging mit der Auflage eines kompletten Kontaktverbots über vier Jahre zum Opfer einher. Es war klar: Wenn der Verurteilte gegen dieses verstößt, muss er zurück in den Knast. So unterließ er es zumindest, in die Nähe der Betroffenen zu gehen oder diese anzurufen. Offenbar nahm er aber an, dass es kein Problem darstellt, sich öffentlich äußerst herablassend über die Frau zu äußern.
Auf seinem Facebook-Account veröffentlichte der Täter mehrfach Beleidigungen gegen seine Ex-Frau. Weiterhin erwähnte er auch ihre Schwester namentlich und forderte diese auf, ihr verschiedene Herabwürdigungen mitzuteilen. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine klare Verletzung der Bewährungsauflage des Kontaktverbotes, hinzu kam, dass die Äußerungen Anlass zur Sorge gegeben hätten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen könne. Das vorzeitige Ende seiner Freiheitsstrafe wurde daraufhin zurückgenommen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Täter es darauf angelegt habe, dass zumindest die Verwandte und Bekannte der Geschädigten die Beiträge lesen und dem Opfer davon berichten würden. Es sei dabei unerheblich, ob er direkt mit der Frau in Kontakt gestanden habe. Allein die Veröffentlichung solcher Inhalte auf Facebook und deren Zugänglichmachung für einen unbestimmten Personenkreis müsse in dem Fall als Verletzung des Kontaktverbotes gewertet werden.
Dabei kam vor allem auch die Vielzahl und der beleidigende Inhalt der Facebook-Einträge zum Tragen. Selbst wenn dem Opfer letztlich nicht einmal erneut direkte körperliche Gewalt angetan wird, stellen die Veröffentlichungen Beleidigungs- und Bedrohungsdelikte dar, wenn sie von der Frau wahrgenommen werden - womit eine Bewährung hinfällig ist.
Infografik: Facebook: Desktop- und Mobile-Nutzer
Dieser war im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und neun Monaten verurteilt worden - das Ergebnis eines versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, nachdem er seine damalige Ehefrau mit einem Messer schwer verletzt hatte. Zwei Drittel der Strafe hatte der Täter abgesessen, als er im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen wurde.
Dies ging mit der Auflage eines kompletten Kontaktverbots über vier Jahre zum Opfer einher. Es war klar: Wenn der Verurteilte gegen dieses verstößt, muss er zurück in den Knast. So unterließ er es zumindest, in die Nähe der Betroffenen zu gehen oder diese anzurufen. Offenbar nahm er aber an, dass es kein Problem darstellt, sich öffentlich äußerst herablassend über die Frau zu äußern.
Auf seinem Facebook-Account veröffentlichte der Täter mehrfach Beleidigungen gegen seine Ex-Frau. Weiterhin erwähnte er auch ihre Schwester namentlich und forderte diese auf, ihr verschiedene Herabwürdigungen mitzuteilen. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine klare Verletzung der Bewährungsauflage des Kontaktverbotes, hinzu kam, dass die Äußerungen Anlass zur Sorge gegeben hätten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen könne. Das vorzeitige Ende seiner Freiheitsstrafe wurde daraufhin zurückgenommen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Täter es darauf angelegt habe, dass zumindest die Verwandte und Bekannte der Geschädigten die Beiträge lesen und dem Opfer davon berichten würden. Es sei dabei unerheblich, ob er direkt mit der Frau in Kontakt gestanden habe. Allein die Veröffentlichung solcher Inhalte auf Facebook und deren Zugänglichmachung für einen unbestimmten Personenkreis müsse in dem Fall als Verletzung des Kontaktverbotes gewertet werden.
Dabei kam vor allem auch die Vielzahl und der beleidigende Inhalt der Facebook-Einträge zum Tragen. Selbst wenn dem Opfer letztlich nicht einmal erneut direkte körperliche Gewalt angetan wird, stellen die Veröffentlichungen Beleidigungs- und Bedrohungsdelikte dar, wenn sie von der Frau wahrgenommen werden - womit eine Bewährung hinfällig ist.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
Metras Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Facebook
- The Social Reckoning: Erster Trailer zum brisanten Facebook-Thriller
- Super Bowl 2026: Oakley Meta-Brillen halten epische Sportmomente fest
- WhatsApp: Wie man ungewollte Gruppen-Einladungen vermeidet
- Super Bowl 2025: Eine Banane für Chris Pratt und Chris Hemsworth
- Mehr als eine Kamerabrille? Die Ray-Ban-Meta-Smart Glasses im Test
The Social Network im Preis-Check
Beiträge aus dem Forum
-
Facebook Werbung
Ler-Khun -
Facebook sperrt meinen Account und verlangt zum Entsperren Foto
Doodle -
Abfrage der Datenschutzeinstellungen bei jedem Neustart.
DK2000 -
Keine Anzeige meiner Beiträge in Facebook
IsabellaKrystynek -
deutscher Warcraft 3 Discord / deutsche Warcraft 3 Community Facebook
thielemann03 -
Forum und Newsseite datenschutzfreundlicher machen
DanielDuesentrieb -
Facebook Newsfeed Frage
Schlutopia
Neue Downloads
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Microsoft verrät: So soll Windows 11 bald schneller & effizienter werden
- Schneller & schöner: Windows 11 bekommt neue Standard-App für Fotos
- Tesla will bei Berlin drastisch wachsen - zweite, doppelt so große Halle
- Ubuntu 26.10: Neue Version der Linux-Distro steht bereit - Das ist neu
- FritzOS 8.50: Riesiges Firmware-Update landet auf weiterer FritzBox
- GTA 6: Keine Jugendfreigabe in Deutschland - Die USK nennt die Gründe
- DeLorean steigt ins Rennen um fliegende Elektroautos ein
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
MP4 Codecs
Mannitwo - Heute 17:05 Uhr -
"MSBuild.exe "Hard error" - Anzeige nach Win11-Start
Mannitwo - Heute 17:02 Uhr -
Figma ist ein cloudbasiertes Design-Tool,
d-hubs - Gestern 23:53 Uhr -
die Oktober-Version ´26 von Home-Assistant-ist da:
d-hubs - Gestern 10:33 Uhr -
ONLYOFFICE 10.0 kommt - nach einer ziemlich langen Wartezeit
d-hubs - Gestern 08:40 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen