Union und SPD wollen Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen
Ein jahrzehntelanger Kampf um mehr staatliche Transparenz führte vor 20 Jahren zur Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses will die aktuelle Bundesregierung nun bis zur faktischen Abschaffung beschneiden.
Nun haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss aber vereinbart, dieses Gesetz so umzubauen, dass es faktisch wirkungslos wird. Von einer Reform mit "Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung", wie man sie noch im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatte, ist in den nun veröffentlichten Plänen nichts mehr zu sehen.
Nahezu das ganze Verhängnis lässt sich hier auf einen Satz zurückführen, der es in sich hat: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können", heißt es in den Arbeitsergebnissen des Koalitionsausschusses. Konkret bedeutet das:
Darüber hinaus sollen Fragesteller Bearbeitungsgebühren zahlen, mit denen der Vorgang komplett kostendeckend ist. Hier galt bisher eine Obergrenze von 500 Euro. Insbesondere in Verbindung mit dem Fokus auf natürliche Personen könnten also Auskunftsrechte nur noch für Bürger gelten, die im Zweifel auch Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich dafür auf den Tisch legen können.
Dass den führenden Köpfen der Koalition das aktuelle IFG wenig schmeckt, dürfte klar sein. Immerhin sind einige von ihnen, insbesondere aus der Union, bereits in Bedrängnis geraten, weil Bürgerrechtsorganisationen über das Gesetz Einblick in diverse Vorgänge nehmen konnten.
Siehe auch:
Massive Einschränkungen
Demokratie lebt auch davon, dass Bürger die Möglichkeit haben, staatlichen Institutionen auf die Finger zu schauen. Vetternwirtschaft und Korruption können wirksam erkannt werden, wenn Nichtregierungsorganisationen, Journalisten und auch ganz normale Menschen die Möglichkeit haben, behördliche Unterlagen einzusehen und nachzuvollziehen, wer wie handelt. Die Grundlage hierfür ist das IFG, das solche Einblicke regelt.Nun haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss aber vereinbart, dieses Gesetz so umzubauen, dass es faktisch wirkungslos wird. Von einer Reform mit "Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung", wie man sie noch im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatte, ist in den nun veröffentlichten Plänen nichts mehr zu sehen.
Nahezu das ganze Verhängnis lässt sich hier auf einen Satz zurückführen, der es in sich hat: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können", heißt es in den Arbeitsergebnissen des Koalitionsausschusses. Konkret bedeutet das:
- Ein Auskunftsrecht sollen vor allem natürliche Personen haben - also einzelne Bürger. Bisher dürften die meisten Anfragen hingegen durch sogenannte juristische Personen gestellt worden sein - also beispielsweise Bürgerrechts- oder Umweltorganisationen, in denen das fachliche und juristische Know-how zur Bewertung der Behördentätigkeit gebündelt ist. Wie Journalisten, die für bestimmte Presseorgane arbeiten, eingestuft werden, wird sich zeigen müssen.
- Ein Auskunftsrecht soll bei einem "berechtigten Interesse" bestehen. Das heißt: Bevor man bei einer Behörde anfragen darf, müsste man gegenüber dieser erst einmal nachweisen, dass man persönlich vom jeweiligen Thema konkret betroffen ist. Das dürfte in vielen Fällen nicht gerade einfach sein.
Transparenz wird teuer
Hinzu kommen weitere Einschränkungen. Wenn Dokumente herausgegeben werden, sollen alle enthaltenen Namen geschwärzt werden. Das ist verständlich, wenn es beispielsweise um einfache Sachbearbeiter geht. Ein Problem wird es, wenn so überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Führungskräfte Entscheidungen getroffen haben. Das öffnet der Korruption Tür und Tor.Darüber hinaus sollen Fragesteller Bearbeitungsgebühren zahlen, mit denen der Vorgang komplett kostendeckend ist. Hier galt bisher eine Obergrenze von 500 Euro. Insbesondere in Verbindung mit dem Fokus auf natürliche Personen könnten also Auskunftsrechte nur noch für Bürger gelten, die im Zweifel auch Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich dafür auf den Tisch legen können.
Dass den führenden Köpfen der Koalition das aktuelle IFG wenig schmeckt, dürfte klar sein. Immerhin sind einige von ihnen, insbesondere aus der Union, bereits in Bedrängnis geraten, weil Bürgerrechtsorganisationen über das Gesetz Einblick in diverse Vorgänge nehmen konnten.
Zusammenfassung
- Union und SPD planen, künftig nur natürlichen Personen ein Auskunftsrecht einzuräumen
- Bürgerrechts- und Umweltorganisationen als juristische Personen sollen kein Recht mehr haben
- Anfragende müssen ein persönliches Interesse nachweisen, bevor sie Anfragen stellen dürfen
- Alle Namen in Dokumenten sollen geschwärzt werden, was Verantwortlichkeiten verschleiert
- Gebühren sollen künftig ohne Obergrenze vollständig kostendeckend sein
- Betroffene könnten Kosten im vierstelligen Bereich tragen müssen - ein faktisches Armutszeugnis
- Bürgerrechtsorganisationen verloren durch das IFG Einblick in politische Vorgänge der Koalition
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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