ACTA: EU-Kommission will sich Protest nicht beugen
Die EU-Kommission beharrt auf einer Unterzeichnung des umstrittenen Handelsabkommens ACTA. Aus einem aktuellen Sachstandsbericht, der dem IT-Portal 'Heise online' vorliegt, geht hervor, dass man nicht bereit ist, sich den immer stärker gewordenen Protesten zu beugen.
In Brüssel sieht man sich laut dem Papier einer "aggressiven pan-europäische Kampagne" ausgesetzt - getragen von der Internetgemeinde, die nicht demokratisch legitimiert sei und "die auch Cyber-Angriffe auf europäische Institutionen einschließe". So die Worte des zuständigen EU-Kommissars Karel de Gucht.
Letztlich habe man gebilligt, dass ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinsichtlich der Prüfung über die Auswirkungen des Abkommens auf Grundrechte vorgelegt wird. Die Kommission hoffe aber, in den kommenden Monaten weitere Fortschritte zu erzielen. Dies betrifft insbesondere die Gewinnung jener Mitgliedsstaaten, die den Ratifizierungs-Prozess ausgesetzt haben, sich wieder in den laufenden Prozess einzugliedern.
Nach Ansicht de Guchts sind die fraglichen Länder ohnehin zur Zeichnung verpflichtet, da alle Mitgliedsstaaten dem Abkommen im Dezember letzten Jahres zugestimmt hätten. Die Kommission habe wenig Verständnis für manche Äußerungen aus den Mitgliedsstaaten in der letzten Zeit.
Der EU-Kommissar appellierte auch noch einmal an das europäische Parlament, dem Vertrag zuzustimmen, da dieser ansonsten gescheitert sei. "ACTA sichere den Schutz des geistigen Eigentums, das der wichtigste Rohstoff der EU sei", hieß es in dem Bericht. Aus Sicht der EU-Kommission gebe es auch keinen Grund, ACTA abzulehnen. Alle vorgebrachten Einwände seien unbegründet.
Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) will laut seinem heutigen Beschluss auch nicht auf eine Stellungnahme des EuGH warten, um die Prozesse nicht zu lange herauszuzögern. Stattdessen will man nun am 30. Mai über ACTA abstimmen. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes könnte dann schon im Juni erfolgen - und es dürfte nicht einfach werden, bis dahin stabile Mehrheitsverhältnisse für eine Zustimmung zu dem Vertrag zu organisieren.
Letztlich habe man gebilligt, dass ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinsichtlich der Prüfung über die Auswirkungen des Abkommens auf Grundrechte vorgelegt wird. Die Kommission hoffe aber, in den kommenden Monaten weitere Fortschritte zu erzielen. Dies betrifft insbesondere die Gewinnung jener Mitgliedsstaaten, die den Ratifizierungs-Prozess ausgesetzt haben, sich wieder in den laufenden Prozess einzugliedern.
Nach Ansicht de Guchts sind die fraglichen Länder ohnehin zur Zeichnung verpflichtet, da alle Mitgliedsstaaten dem Abkommen im Dezember letzten Jahres zugestimmt hätten. Die Kommission habe wenig Verständnis für manche Äußerungen aus den Mitgliedsstaaten in der letzten Zeit.
Der EU-Kommissar appellierte auch noch einmal an das europäische Parlament, dem Vertrag zuzustimmen, da dieser ansonsten gescheitert sei. "ACTA sichere den Schutz des geistigen Eigentums, das der wichtigste Rohstoff der EU sei", hieß es in dem Bericht. Aus Sicht der EU-Kommission gebe es auch keinen Grund, ACTA abzulehnen. Alle vorgebrachten Einwände seien unbegründet.
Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) will laut seinem heutigen Beschluss auch nicht auf eine Stellungnahme des EuGH warten, um die Prozesse nicht zu lange herauszuzögern. Stattdessen will man nun am 30. Mai über ACTA abstimmen. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes könnte dann schon im Juni erfolgen - und es dürfte nicht einfach werden, bis dahin stabile Mehrheitsverhältnisse für eine Zustimmung zu dem Vertrag zu organisieren.
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Christian Kahle
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