Netflix, Amazon und Co: Verbraucherschutz klagt nach Preiserhöhungen
Wegen angeblich einseitiger Preiserhöhungen drohen mehreren in Deutschland aktiven Streaming-Diensten Verbandsklagen. Aktuell wird nach betroffenen Kunden gesucht, doch erste Anbieter wie Netflix widersprechen den Vorwürfen bereits.
Der Vorwurf lautet, die Unternehmen hätten die Preise laufender Abonnements erhöht, ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Stattdessen sollen sie sich auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt haben. Verbraucherschützer halten diese Regelungen für rechtlich angreifbar.
Für Teilnehmer soll zunächst kein finanzielles Risiko entstehen. Ein Prozessfinanzierer aus Wien übernimmt nach Angaben des Vereins die Kosten der Verfahren. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen dann aber knapp zehn Prozent der erstrittenen Summe.
Die Verbraucherschützer verweisen auf frühere Entscheidungen deutscher Gerichte zu einseitigen Preisanpassungen. Ob und in welcher Höhe einzelne Kunden Geld zurückerhalten, muss aber erst in den jeweiligen Verfahren geklärt werden.
Bei Online-Verträgen muss nach gesetzlichen Vorgaben eindeutig erkennbar sein, dass mit einem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Ist der Hinweis nicht ausreichend klar, könnte ein Vertrag rechtlich unwirksam sein. Betroffene könnten dann nicht nur einzelne Preiserhöhungen, sondern alle gezahlten Beiträge zurückfordern.
Das könnte insbesondere langjährige Kunden betreffen. Viele Nutzer hatten ihre Abonnements über Jahre fortgeführt.
Wer sich einer Klage anschließen will, sollte Vertragsunterlagen, Mitteilungen zu Preisänderungen und Abbuchungen prüfen sowie sich über die Voraussetzungen und möglichen Folgen einer Registrierung informieren.
Seid ihr von den Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter betroffen? Werdet ihr euch der Verbandsklage anschließen oder scheut ihr den Aufwand? Teilt eure Meinung gerne in den Kommentaren.
Siehe auch:
Streaming-Abos im Visier von Verbraucherschützern
Mehrere Streaming-Anbieter stehen wegen mutmaßlich unzulässiger Preiserhöhungen vor juristischen Auseinandersetzungen. Betroffen sind Netflix, Apple TV+, WOW und Amazon Prime.Der Vorwurf lautet, die Unternehmen hätten die Preise laufender Abonnements erhöht, ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Stattdessen sollen sie sich auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt haben. Verbraucherschützer halten diese Regelungen für rechtlich angreifbar.
Registrierung für Verbandsklagen möglich
Betroffene können sich nach Angaben des Verbraucherschutzvereins für Verbandsklagen registrieren. Ziel ist die Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge. Die mögliche Höhe einer Erstattung hängt vom Anbieter sowie von Dauer und Umfang des Abonnements ab.| Anbieter | Mögliche Rückzahlung |
|---|---|
| Netflix | 230 bis 700 Euro |
| WOW | rund 290 Euro |
| Apple TV+ | rund 210 Euro |
| Amazon Prime | rund 60 Euro |
Für Teilnehmer soll zunächst kein finanzielles Risiko entstehen. Ein Prozessfinanzierer aus Wien übernimmt nach Angaben des Vereins die Kosten der Verfahren. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen dann aber knapp zehn Prozent der erstrittenen Summe.
Die Verbraucherschützer verweisen auf frühere Entscheidungen deutscher Gerichte zu einseitigen Preisanpassungen. Ob und in welcher Höhe einzelne Kunden Geld zurückerhalten, muss aber erst in den jeweiligen Verfahren geklärt werden.
Alte Netflix-Verträge besonders relevant
Besondere Bedeutung könnten Netflix-Abschlüsse aus den Jahren 2014 bis 2019 haben. Nach einem kostenlosen Probemonat konnten Interessierte damals über einen Button eine Mitgliedschaft beginnen, der auf eine anschließende Zahlungspflicht hinwies.Bei Online-Verträgen muss nach gesetzlichen Vorgaben eindeutig erkennbar sein, dass mit einem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Ist der Hinweis nicht ausreichend klar, könnte ein Vertrag rechtlich unwirksam sein. Betroffene könnten dann nicht nur einzelne Preiserhöhungen, sondern alle gezahlten Beiträge zurückfordern.
Das könnte insbesondere langjährige Kunden betreffen. Viele Nutzer hatten ihre Abonnements über Jahre fortgeführt.
Netflix weist Vorwürfe zurück
Netflix weist die Vorwürfe im Übrigen zurück, wie DWDL berichtet. Das Unternehmen erklärte, es habe Preiserhöhungen in Deutschland nicht auf allgemeine Vertragsklauseln gestützt. Stattdessen sei jeweils die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer eingeholt worden.Wer sich einer Klage anschließen will, sollte Vertragsunterlagen, Mitteilungen zu Preisänderungen und Abbuchungen prüfen sowie sich über die Voraussetzungen und möglichen Folgen einer Registrierung informieren.
Seid ihr von den Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter betroffen? Werdet ihr euch der Verbandsklage anschließen oder scheut ihr den Aufwand? Teilt eure Meinung gerne in den Kommentaren.
Geld zurück vom Streaming-Dienst?
Mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass einseitige Preiserhöhungen von Streaming-Anbietern ohne aktive Zustimmung der Nutzer unzulässig sind. Betroffene können daher zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) und Verbraucherzentralen haben nun Verbandsklagen eingereicht. Über Plattformen wie streaming-klage.de können Sie Ihre Ansprüche unkompliziert bündeln und geltend machen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) und Verbraucherzentralen haben nun Verbandsklagen eingereicht. Über Plattformen wie streaming-klage.de können Sie Ihre Ansprüche unkompliziert bündeln und geltend machen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
Welche Anbieter sind betroffen?
Die aktuellen Sammelklagen richten sich gegen vier große Plattformen: Netflix, Amazon Prime, Apple TV+ (inkl. Apple One) und WOW (ehemals Sky Ticket). Es geht dabei um laufende Abos, bei denen die Preise in der Vergangenheit angehoben wurden.
Netflix widerspricht den Vorwürfen allerdings. Das Unternehmen gibt an, dass man in Deutschland stets die ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt habe. Ob die Klage hier erfolgreich sein wird, muss das Gericht noch klären.
Netflix widerspricht den Vorwürfen allerdings. Das Unternehmen gibt an, dass man in Deutschland stets die ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt habe. Ob die Klage hier erfolgreich sein wird, muss das Gericht noch klären.
Wie viel Geld gibt es zurück?
Die Erstattungssumme hängt von der Laufzeit und dem Tarif ab. Gefordert wird die Differenz zwischen dem Ursprungspreis und den erhöhten Gebühren zuzüglich rund 6,5 Prozent Verzugszinsen.
Laut den Initiatoren der Klage liegen die geschätzten Durchschnittsbeträge bei einem durchgängig laufenden Abo bei etwa 60 Euro für Amazon Prime, 210 Euro für Apple TV+ und 290 Euro für WOW. Bei Netflix können es im Standard-Abo rund 230 Euro sein.
Laut den Initiatoren der Klage liegen die geschätzten Durchschnittsbeträge bei einem durchgängig laufenden Abo bei etwa 60 Euro für Amazon Prime, 210 Euro für Apple TV+ und 290 Euro für WOW. Bei Netflix können es im Standard-Abo rund 230 Euro sein.
Sonderfall Netflix: Was ist passiert?
Für Netflix-Kunden, die ihr Abo zwischen 2014 und 2019 abgeschlossen haben, könnte es um deutlich mehr Geld gehen. Angeblich war die damalige Bestell-Schaltfläche rechtlich unklar formuliert.
Sollte das Gericht bestätigen, dass der Button nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, wäre der Vertrag von Beginn an nichtig. In diesem Fall könnten sämtliche gezahlten Beiträge zurückgefordert werden, was im Premium-Abo bis zu 960 Euro ausmachen könnte.
Sollte das Gericht bestätigen, dass der Button nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, wäre der Vertrag von Beginn an nichtig. In diesem Fall könnten sämtliche gezahlten Beiträge zurückgefordert werden, was im Premium-Abo bis zu 960 Euro ausmachen könnte.
Welche Kosten und Risiken gibt es?
Die Teilnahme an der Klage über den Dienstleister ist für Sie grundsätzlich kostenlos und ohne finanzielles Risiko. Ein sogenannter Prozessfinanzierer übernimmt alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Erfolgsfall behält dieser Finanzierer 9,9 Prozent der erstrittenen Summe als Provision ein. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese eine Deckungszusage erteilt, entfällt diese Provision komplett und Sie erhalten 100 Prozent der Erstattung.
Im Erfolgsfall behält dieser Finanzierer 9,9 Prozent der erstrittenen Summe als Provision ein. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese eine Deckungszusage erteilt, entfällt diese Provision komplett und Sie erhalten 100 Prozent der Erstattung.
Muss ich mein Abo dafür kündigen?
Nein, Sie müssen keines Ihrer Abonnements kündigen, um an der Verbandsklage teilzunehmen. Ihr Vertrag läuft ganz normal zu den aktuellen Bedingungen weiter.
Ein laufendes Abo ist laut den Anwälten sogar von Vorteil, da sich die benötigten Abrechnungsdaten so viel leichter aus den Systemen der Anbieter exportieren lassen. Sie riskieren durch die Teilnahme auch keine Sperrung Ihres Accounts.
Ein laufendes Abo ist laut den Anwälten sogar von Vorteil, da sich die benötigten Abrechnungsdaten so viel leichter aus den Systemen der Anbieter exportieren lassen. Sie riskieren durch die Teilnahme auch keine Sperrung Ihres Accounts.
Kann ich das auch selbst erledigen?
Ja, Sie können Ihre Ansprüche auch völlig kostenlos und eigenständig beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen lassen. Das erfordert jedoch etwas Eigeninitiative bei der genauen Berechnung Ihrer Forderung.
Der Vorteil des Dienstleisters liegt in der Bequemlichkeit: Die Kanzlei berechnet die exakte Summe, fordert fehlende Daten an und setzt die Anbieter offiziell in Verzug, was Ihnen zusätzliche Verzugszinsen sichert.
Der Vorteil des Dienstleisters liegt in der Bequemlichkeit: Die Kanzlei berechnet die exakte Summe, fordert fehlende Daten an und setzt die Anbieter offiziell in Verzug, was Ihnen zusätzliche Verzugszinsen sichert.
Zusammenfassung
- Verbraucherschützer klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Diensten
- Betroffen von den Verfahren sind Netflix Apple TV+ WOW und Amazon Prime
- Kunden können zu viel gezahlte Beträge über Sammelklagen zurückfordern
- Ein Prozessfinanzierer übernimmt das volle Kostenrisiko des Verfahrens
- Bei älteren Netflix-Verträgen droht sogar eine komplette Unwirksamkeit
- Streaming-Riese Netflix weist die Vorwürfe zu den Preisen entschieden ab
Siehe auch:
Netflixs Aktienkurs
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